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Ist bei Faktor 3,5 eine Vergütungsvereinbarung nötig?

Wir haben bei einer Patientin eine Endo mit Zuzahlung durchgeführt. Bei einer Position haben wir mit dem Faktor 3,5 gerechnet. Muss die Patientin deshalb eine Vergütungsvereinbarung unterschreiben? Wir haben das bisher in solchen Fällen nie gemacht und nur den Kostenvoranschlag unterschreiben lassen.

Antwort unserer Expertin:

Ab Faktor 3,5+ (also 3,51/ 3,6 / 4,0 etc.) müssen Sie mit Ihren Patientinnen und Patienten einen Vertrag gemäß § 2 Abs. 1+2 GOZ abschließen und zwar zusätzlich zur privaten Vereinbarung. Das gilt auch dann, wenn Sie nur für eine einzelne Position einen Faktor über 3,5 nutzen.

Bleiben Sie beim Faktor 3,5 brauchen Sie keinen zusätzlichen Vertrag abzuschließen.

Bleiben Sie am Ball!

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