Ist bei Faktor 3,5 eine Vergütungsvereinbarung nötig?
Antwort unserer Expertin:
Ab Faktor 3,5+ (also 3,51/ 3,6 / 4,0 etc.) müssen Sie mit Ihren Patientinnen und Patienten einen Vertrag gemäß § 2 Abs. 1+2 GOZ abschließen und zwar zusätzlich zur privaten Vereinbarung. Das gilt auch dann, wenn Sie nur für eine einzelne Position einen Faktor über 3,5 nutzen.
Bleiben Sie beim Faktor 3,5 brauchen Sie keinen zusätzlichen Vertrag abzuschließen.
Bleiben Sie am Ball!
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