Leserfrage: Ä1 mehrmals am gleichen Tag berechnen?
Antwort unserer Expertin:
Bei selbstständigen Maßnahmen ist die Ä1 mehrfach berechenbar. Das müssen Sie allerdings gut dokumentieren, denn die Ä1 wird streng geprüft.
Kommt es an einem Tag zu zwei Sitzungen, dann müssen Sie
- die Uhrzeit angeben,
- die 2. Sitzung im System vermerken und
- die Inhalte sowie Zeit dokumentieren.
Beispiel für eine doppelte Berechnung der Ä1 am gleichen Tag:
Sitzung 1: Beratung wegen Beschwerden, Medikament verordnet
Sitzung 2: Patient fragt später am gleichen Tag noch einmal nach, wie er das Medikament einnehmen soll.
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