

Leserfrage: Einverständnis zur PZR richtig formulieren
Antwort unserer Expertin:
Für die private Vereinbarung gem. BMV-Z gibt es derzeit keine Formvorschrift. Es sollte dennoch daraus hervorgehen, dass die vereinbarte Leistung entweder:
- nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten ist oder
- weit über das Maß der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung hinausgeht (§§ 12, 70 SGB V) oder
- nicht den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung entspricht.
Punkt 1. haben Sie mit Ihrer Formulierung erfüllt, wobei der 2. Punkt auch zutrifft. Auf der Rechnung brauchen Sie keinen weiteren Hinweis zu geben. Ihre Patienten erhalten eine Rechnung gemäß § 10 GOZ und weder BMV-Z noch GOZ verlangen einen solchen Zusatz.

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