| Magazin

Leserfrage: Einverständnis zur PZR richtig formulieren

Wir lassen unsere GKV-Patienten vor der PZR immer eine Einverständniserklärung gemäß BMV-Z unterschreiben. Wir verwenden folgende Formulierung für das Einverständnis: „Ich wähle Zahngesundheit und bin bereit, die Kosten, die zur Durchführung einer wirkungsvollen Individualprophylaxe erforderlich sind und nicht im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten sind, selbst zu übernehmen“. Ist diese Formulierung in Ordnung? Müssen wir auf der Rechnung bei der Position 1040 zusätzlich vermerken, dass es sich um eine Privatbehandlung nach BMV-Z handelt?

Antwort unserer Expertin:

Für die private Vereinbarung gem. BMV-Z gibt es derzeit keine Formvorschrift. Es sollte dennoch daraus hervorgehen, dass die vereinbarte Leistung entweder: 

  1. nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten ist oder
  2. weit über das Maß der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung hinausgeht (§§ 12, 70 SGB V) oder
  3. nicht den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung entspricht.
     

Punkt 1. haben Sie mit Ihrer Formulierung erfüllt, wobei der 2. Punkt auch zutrifft. Auf der Rechnung brauchen Sie keinen weiteren Hinweis zu geben. Ihre Patienten erhalten eine Rechnung gemäß § 10 GOZ und weder BMV-Z noch GOZ verlangen einen solchen Zusatz.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Praxismanagerin in der Arztpraxis

Werden Sie zur Praxismanagerin und bringen Sie Ihre Arztpraxis auf Erfolgskurs – flexibel neben dem Beruf!