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Leserfrage: Einverständnis zur PZR richtig formulieren

Wir lassen unsere GKV-Patienten vor der PZR immer eine Einverständniserklärung gemäß BMV-Z unterschreiben. Wir verwenden folgende Formulierung für das Einverständnis: „Ich wähle Zahngesundheit und bin bereit, die Kosten, die zur Durchführung einer wirkungsvollen Individualprophylaxe erforderlich sind und nicht im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten sind, selbst zu übernehmen“. Ist diese Formulierung in Ordnung? Müssen wir auf der Rechnung bei der Position 1040 zusätzlich vermerken, dass es sich um eine Privatbehandlung nach BMV-Z handelt?

Antwort unserer Expertin:

Für die private Vereinbarung gem. BMV-Z gibt es derzeit keine Formvorschrift. Es sollte dennoch daraus hervorgehen, dass die vereinbarte Leistung entweder: 

  1. nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten ist oder
  2. weit über das Maß der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung hinausgeht (§§ 12, 70 SGB V) oder
  3. nicht den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung entspricht.
     

Punkt 1. haben Sie mit Ihrer Formulierung erfüllt, wobei der 2. Punkt auch zutrifft. Auf der Rechnung brauchen Sie keinen weiteren Hinweis zu geben. Ihre Patienten erhalten eine Rechnung gemäß § 10 GOZ und weder BMV-Z noch GOZ verlangen einen solchen Zusatz.

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