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Leserfrage: FU 1b auch nach längerer Pause?
Antwort unserer Expertin:
Ja, das dürfen Sie. Wenn das Alter des Mädchens innerhalb der Grenzen für die FU 1c liegt, können Sie auch ohne FU 1b weiterbehandeln. Für die FU 1c ist die erfolgte FU 1b keine Voraussetzung. Es zählt vielmehr das Alter des Kindes. Wenn Sie wissen, warum das Kind die Fu 1b nicht in Anspruch nehmen konnte, können Sie dies dokumentieren.
Thema Abrechnung
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