

Leserfrage: FZ auch ohne Lückenschluss?
Antwort unserer Expertin:
Ich vermute, dass die GKV (zu Recht) eine Gesamtplanung verlangt. Dazu sind Sie verpflichtet. Eine Krone an 36 ohne Lückenschluss 35 ist nicht möglich. Es gibt also keinen Festzuschuss. Dazu kommt: Haben Sie die Krone erst einmal eingegliedert, kann die Lücke 35 nur schwer geschlossen werden. Es besteht zudem die Gefahr der Elongation im OK und Kippung im UK. Ihre geplante Versorgung entspricht daher nicht den Richtlinien. Ihre Patientin kann diese Behandlung nur als private Leistung, ohne Festzuschuss, gemäß BMV-Z mit Ihnen vereinbaren (sofern es medizinisch überhaupt indiziert ist, eine solche Versorgung einzugliedern). Handelt es sich um eine reine Wunschleistung, ohne therapeutischen Sinn, kommt noch eine Verlangensleistung gem. GOZ nach § 2 Abs. 3 hinzu.

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