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Leserfrage: Mindestabstand zwischen FU und 1a–c?

Gibt es einen Mindestabstand zwischen den FU- und den 1a–c-Leistungen? Das Alter des Kindes stimmt, trotzdem meckert das Prüfmodul.

Antwort unserer Expertin:

Neben dem Alter des Kindes gibt es auch einen zeitlichen Mindestabstand zwischen den Behandlungen. Der Abstand zwischen zwei Früherkennungsuntersuchungen beträgt mindestens vier Monate.

Wiedereinstieg / Quereinstieg

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