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Leserfrage: Neues Befundkürzel für Brücken?

Antwort unserer Expertin:
Ja, das müssen Sie und zwar bereits seit dem 01.07.2022. Das Kürzel war vorher nicht notwendig, aber jetzt müssen defekte Brücken neben dem Kürzel „kw“ auch mit „bw“ gekennzeichnet werden.
Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.
Telefon: 089 45 22 809-0
E-Mail: info(at)pkv-institut.de
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