| Magazin

Leserfrage: Umzug ins Pflegeheim – was ändert sich?

Ein älterer Patient wird demnächst mit und wegen seiner Frau in ein Pflegeheim umziehen. Er bleibt bei uns Patient. Müssen wir irgendwelche Änderungen beachten?

Antwort unserer Expertin:

Es kann sein, dass das Pflegeheim mit einer Kooperationszahnarztpraxis zusammenarbeitet. Diese kann die Befundung aufnehmen und sollte mit Ihnen Kontakt aufnehmen, wenn der Patient bei Ihnen behandelt werden möchte. Er muss sich nicht von der Kooperationszahnarztpraxis behandeln lassen. Weiterhin sollten Sie prüfen, ob der Patient im Pflegeheim einen Pflegegrad bekommt. Auch wenn er wegen seiner Frau umzieht, könnte es sein, dass dies der Fall ist. Das Pflegeheim wird dies prüfen. Bekommt er einen Pflegegrad, hat er Anspruch auf weitere Leistungen des BEMA, z.B. 174a/b sowie 107a. Bei Hausbesuchen können Sie zusätzliche Zuschläge berechnen.

Thema Abrechnung

Machen Sie sich fit!

Bilden Sie sich wei­ter und wer­den Sie zer­tifi­zierte Ab­rechungs­mana­gerin.


Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.