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Leserfrage: Vollkeramikbrücke für Mitarbeiterin als RV?

Eine unserer Mitarbeiterinnen wünscht sich eine Vollkeramikbrücke. Darf ich dafür die Regelversorgung beantragen und abrechnen, um die Kosten für die Kollegin zu reduzieren?

Antwort unserer Expertin:

Nein, das geht leider nicht. Sie würden mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie eine Regelversorgung eingliedern, tatsächlich gliedern Sie aber eine gleichartige Versorgung ein. Damit kann die Genehmigung der GKV hinfällig werden. Sie müssen eine gleichartige Versorgung beantragen. Um die Kosten für die Kollegin zu senken, können Sie den Faktor der GOZ-Positionen anpassen.

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