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Leserfrage: Zahlt die GKV Freiendbrückenglieder?

In welchen Fällen dürfen wir bei unseren gesetzlich Versicherten Freiendbrückenglieder abrechnen?

Antwort unserer Expertin:

Freiendbrückenglieder sind gem. Nr. 22 der ZE-Richtlinien eine Leistung der GKV, wenn:

  • mindestens 2 Pfeilerzähne vorhanden sind,
  • das Freiendbrückenglied maximal Prämolarenbreite hat,
  • bei Schaltlücken Molaren und Eckzähne kein Freiendbrückenglied sind.
     

Alles andere löst keinen FZ aus.

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