| Magazin

Leserfrage: Zahlt die GKV Freiendbrückenglieder?

In welchen Fällen dürfen wir bei unseren gesetzlich Versicherten Freiendbrückenglieder abrechnen?

Antwort unserer Expertin:

Freiendbrückenglieder sind gem. Nr. 22 der ZE-Richtlinien eine Leistung der GKV, wenn:

  • mindestens 2 Pfeilerzähne vorhanden sind,
  • das Freiendbrückenglied maximal Prämolarenbreite hat,
  • bei Schaltlücken Molaren und Eckzähne kein Freiendbrückenglied sind.
     

Alles andere löst keinen FZ aus.

Wiedereinstieg / Quereinstieg

Praxisnah und berufsbegleitend

Sie wollen nach einer längeren Pause wieder als MFA oder ZFA arbeiten? Dann ist unser Fernlehrgang genau der Richtige für Sie!

Unser Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.