

Mehr Kompetenzen für Pflegekräfte – was bedeutet das für die Praxen?

Mit dem Pflegekompetenzgesetz des Bundestags erhalten Pflegefachkräfte deutlich mehr Verantwortung. Erstmals dürfen sie - im Rahmen ihrer Qualifikation – sogenannte heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich ausüben. Damit endet in Teilen das bisherige Arzt-Vorbehaltsprinzip.
Für Sie als MFA bedeutet das: Pflegefachkräfte werden künftig zu gleichberechtigten Partnern im Versorgungsteam. Aufgaben, Absprachen und Kommunikationswege können sich dadurch zukünftig verändern.
Was ändert sich?
Bisher waren Pflegefachkräfte vor allem für pflegerische Tätigkeiten zuständig. Dazu zählen u. a. die Grundpflege, Mobilisation, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Medikamentengabe nach ärztlicher Anordnung, Wundversorgung sowie das Messen von Vitalwerten.
Alle heilkundlichen Leistungen sind bislang approbierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Dazu gehören z. B. Diagnosen, Verordnungen oder Medikamentenanpassungen. Zwar können bestimmte Tätigkeiten delegiert werden, die Verantwortung blieb jedoch stets bei Ärztin oder Arzt.
Das neue Gesetz erweitert die Handlungsspielräume deutlich. Pflegefachkräfte dürfen künftig in definierten Bereichen eigenverantwortlich heilkundlich tätig werden, wenn sie über die entsprechende Qualifikation verfügen. Damit können sie bestimmte Leistungen im Rahmen eines festgelegten Kompetenzbereichs selbstständig durchführen, anleiten oder bewerten.
Die konkreten Tätigkeiten sind derzeit noch nicht abschließend festgelegt. Im Gespräch sind etwa Injektionen und Impfungen nach ärztlicher Diagnose oder Blutabnahmen. Bis hier bestimmte Punkte bekanntgegeben werden, gelten weiterhin die bisherigen Zuständigkeitsregeln.
Kooperationsverträge zwischen Praxis und Pflegeheim
Wenn eine Praxis regelmäßig Bewohnerinnen und Bewohner in einem Pflegeheim betreut, ist ein Kooperationsvertrag sinnvoll, in vielen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Darin werden Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Abläufe verbindlich festgelegt, z. B. Häufigkeit und Ablauf von Visiten oder jeweilige Ansprechpartner.
So gelingt die Zusammenarbeit
Die Qualität der Versorgung steht und fällt mit der Zusammenarbeit zwischen Praxis und Pflege. Hier einige Tipps für einen reibungslosen Ablauf:
Kommunikation klar und direkt gestalten
Kurze Wege vermeiden Missverständnisse. Vereinbaren Sie feste Kontaktzeiten oder nutzen Sie ein direktes Praxis-Telefon für Pflegeheime. Pflegekräfte sollten nicht in einer Warteschleife hängen müssen.
Regelmäßige gemeinsame Besprechungen
Vor jeder Visite sollte ein kurzer Austausch mit dem Pflegeteam stattfinden, um aktuelle Fälle zu besprechen. Darüber hinaus lohnt es sich, einmal im Quartal ein gemeinsames Abstimmungstreffen zu planen.
Wissen gemeinsam erweitern
Fortbildungen, an denen sowohl Praxis- als auch Pflegepersonal teilnehmen, fördern das Verständnis füreinander.
Eine feste Koordinatorin benennen
Benennen Sie in der Praxis eine feste Ansprechperson, die alle organisatorischen und medizinischen Fragen rund um die Pflegeheimversorgung bündelt.
Strukturen und Abläufe gemeinsam entwickeln
Standardisierte Prozesse machen die Arbeit sicherer und effizienter. Gemeinsam erstellte Formulare oder digitale Anmeldebögen erleichtern den Informationsfluss.
Verständnis fördern
Hospitationen schaffen Einblick in den Arbeitsalltag des anderen Teams, fördern gegenseitigen Respekt und helfen, unrealistische Erwartungen abzubauen.
Gemeinsame Ziele setzen
Das können Impfprojekte, geriatrische Screenings oder die Optimierung der Medikamentensicherheit sein. Das steigert Motivation und Teamgefühl.
MT
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