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Neue zahnärztliche Heilmittelverordnung erst 2021
Für Ihre Praxis ändert sich also nichts. Sie verordnen Heilmittel wie gewohnt weiter. Die Patienten erhalten wie bisher ihre Rezepte. Beachten Sie die Hinweise der KZBV.
Sobald die Änderung in Kraft tritt, informieren wir Sie.

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