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Neues Quartal – achten Sie auf die Vorlage der eGK!

Es kommen wieder mehr Patienten in die Praxen, gleichzeitig wird in den meisten KZV-Bereichen das manuelle Verfahren nicht mehr so widerstandslos geduldet, wie es im Quartal II 2020 noch der Fall war. Achten Sie deshalb von Beginn des neuen Quartals an auf die Vorlage der eGK.

Sie brauchen die eGK, um zur Quartalsabrechnung III 2020 alle Daten vollständig zu haben. Die Abrechnung liegt im Augenblick noch in weiter Ferne, aber mit der bevorstehenden Urlaubszeit und der Lockerung der Reisebedingungen kann die Erreichbarkeit Ihrer Patienten schwierig werden. Fordern Sie deshalb bereits jetzt die Karte konsequent ein.

Legen Sie eine Praxisroutine fest

Besprechen Sie im Team, wie wichtig die Vorlage der eGK ist und legen Sie Ihre Vorgehensweise fest:

  1. Behandeln wir auch ohne Vorlage der eGK:     O ja     O nein
  2. Liegt die eGK nicht vor, dulden wir eine Frist von ... Tagen zur Vorlage.
  3. Der Patient erhält bei Nichtvorlage eine Patienteninformation und einen neuen Termin:   O ja   O nein
  4. Welche Notfallsituationen dulden wir, um eine Behandlung ohne eGK durchzuführen:

    a.) ...
    b.) ...
    c.) ...
    d.) ...
     
  5. Wer entscheidet über die Notfallsituation und die Behandlungsnotwendigkeit?
    ...

 

Eindeutige Kommunikation mit den Patienten

Ihre Patienten müssen die eGK vorlegen. Diese Mitwirkungspflicht können Sie einfordern:
 

Im Ernstfall privat abrechnen

Gemäß BMV-Z sind Sie berechtigt, eine private Rechnung zu stellen, wenn die eGK nicht innerhalb von 10 Tagen vorliegt. Wollen Sie diese Möglichkeit nutzen, müssen Sie Ihren Patienten über die Rechnungsstellung informieren.

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