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Notfallreform: Mehr Pflichttermine, weniger Honorar für Praxen

Am 15. Oktober hat der Bundestag die Notfallreform beschlossen. Künftig sollen Patientinnen und Patienten schneller an die richtige Anlaufstelle vermittelt werden. Dafür sind bundesweit integrierte Notfallzentren geplant, in denen Krankenhausnotaufnahmen und Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zusammenarbeiten. Außerdem soll die Rufnummer 116 117 als zentrale Anlaufstelle für akute gesundheitliche Beschwerden ausgebaut und enger mit der Notrufnummer 112 vernetzt werden. So sollen Menschen, die keine Krankenhausbehandlung benötigen, direkt in die ambulante Versorgung geleitet und Notaufnahmen entlastet werden.
Feste Terminkontingente statt freier Planung
Für besonders großen Ärger sorgt eine Regelung, die erst kurz vor der Abstimmung in das Gesetz aufgenommen wurde. Sie betrifft die Terminservicestellen (TSS) der KVen, die über die 116 117 Arzttermine vermitteln.
Bislang müssen ärztliche und psychotherapeutische Praxen freie Termine an die TSS melden, können deren Anzahl aber selbst bestimmen. Künftig sollen feste Kontingente vorgegeben werden. Die KVen sollen unter Einbeziehung der Krankenkassen festlegen, wie viele Termine Praxen bereitstellen müssen.
Damit will die Bundesregierung erreichen, dass mehr Termine zentral vermittelt werden und Patientinnen und Patienten schneller Zugang zur ambulanten Versorgung erhalten. Doch aus Sicht der Ärzteschaft geht die Rechnung nicht auf. Viele Praxen arbeiten bereits an ihrer Kapazitätsgrenze. Werden feste Zeitfenster für die zentrale Vermittlung reserviert, fehlen diese möglicherweise an anderer Stelle. Etwa für chronisch kranke Menschen oder Personen mit akuten Beschwerden.
Mehr Termine, weniger Honorar
Besonders widersprüchlich erscheint, dass Praxen künftig mehr Termine über die 116 117 anbieten sollen, gleichzeitig aber die bisherige Sondervergütung gestrichen wird. Bislang werden Behandlungen von Patientinnen und Patienten, die über die TSS oder durch Hausärzte vermittelt wurden, außerhalb des regulären Budgets vergütet. Dazu kommen Zuschläge für besonders kurzfristig vergebene Termine. Damit soll ab Januar 2027 Schluss sein. Nach Berechnungen der KBV verlieren die Praxen dadurch jährlich rund 1,64 Milliarden Euro an Honoraren.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisiert die verschärfte Terminmeldepflicht als erheblichen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit. „Erst streicht die Politik die extrabudgetäre Vergütung für zusätzliche Termine, dann verschärft sie die Meldepflicht“, kritisiert KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. „Das ist die schlechteste Lösung, um die ambulante Versorgung am Laufen zu halten.“ Durch staatlichen Zwang entstünden schließlich keine zusätzlichen Behandlungskapazitäten.
Auch an der Notfallreform selbst übt die KBV Kritik. Sie befürchtet unnötige Doppelstrukturen durch zusätzliche Bereitschaftsdienste. Zudem sei ungeklärt, woher das benötigte Personal kommen und wie die Versorgung finanziert werden soll.
Einige Kürzungen zurückgenommen
Neben der Notfallreform hat der Bundestag auch Änderungen am GKV-Spargesetz beschlossen. Dabei wurden einige ursprünglich geplante Einschnitte zurückgenommen. So sollen ambulante Operationen und bestimmte psychotherapeutische Leistungen weiterhin außerhalb der üblichen Honorarbudgets vergütet werden. Auch die vorgesehenen Honorarabschläge für Haus- und Kinderärzte wurden gestrichen.
Anders sieht es bei den sogenannten Hybrid-DRG aus. Diese 2024 eingeführten Fallpauschalen sollen Anreize schaffen, mehr Operationen ambulant statt stationär durchzuführen. Ab 2027 soll die Vergütung für Eingriffe ohne Übernachtung geändert werden, 2028 sollen die Hybrid-DRG ganz entfallen. Die KBV warnt vor einem Rückschlag für das ambulante Operieren.
Infomaterial für Praxen
Unter dem Motto „Gleich tut’s weh“ informiert die KBV über die Folgen der Sparmaßnahmen. Praxen können dafür kostenlos Patienteninformationen, Wartezimmerplakate, Social-Media-Vorlagen und Webbanner nutzen. Für Praxisteams stehen außerdem eine ausführliche PraxisInfo und das Infoblatt „Die Sparliste“ bereit. Alle Materialien gibt es auf der Website der KBV.
MT
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