| Magazin

Praxiswerbung: Was erlaubt und was verboten ist

Werbung ist für Ärzte eine heikle Sache. Lange Zeit galt ein sehr strenges Werbeverbot. In den letzten Jahren wurde es etwas gelockert. Doch bestimmte Grenzen dürfen nicht überschritten werden, wie der Fall der Gießener Gynäkologin Kristina Hänel zeigt. Sie hatte gegen das Abtreibungswerbeverbot verstoßen und musste eine Geldstrafe zahlen.

 

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Praxismanagerin in der Arztpraxis

Werden Sie zur Praxismanagerin und bringen Sie Ihre Arztpraxis auf Erfolgskurs – flexibel neben dem Beruf!