Steigender Punktwert für Zahnersatz und Kronen
Nach intensiven und sachorientierten Gesprächen haben sich die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene einvernehmlich auf eine Erhöhung des Punktwerts für das Jahr 2020 um 3,0 % im Vergleich zum aktuellen Wert geeinigt. Das sei ein gutes und für alle Beteiligten ökonomisch tragfähiges Ergebnis, das im Konsens habe erreicht werden können, teilten KZBV und GKV-Spitzenverband mit.
Demnach werden die Honorare der Vertragszahnärzte in Deutschland für Zahnersatzleistungen entsprechend steigen. Der bundesweit geltende Punktwert liegt zukünftig bei 0,9576 Euro. Dieser Punktwert wird bei allen Heil- und Kostenplänen angesetzt, die ab dem 1. Januar 2020 ausgestellt werden.
Festzuschüsse und das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Gesetzlich krankenversicherte Patienten haben bei Zahnersatz seit 2005 Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse. Diese umfassen derzeit 50 % des Betrags, der für die entsprechende, durchschnittliche Regelversorgung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgelegt ist. Im Rahmen des kürzlich verabschiedeten Terminservice- und Versorgungsgesetzes wird dieser Anteil zum 1. Oktober 2020 auf dann 60 % erhöht. Im Zuge dessen steigen auch die Boni, die Versicherte erhalten, die mit ihrem Bonusheft eine regelmäßige Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können, von 60 % beziehungsweise 65 % auf 70 % beziehungsweise 75 %.
Weitere Informationen zum Thema Zahnersatz finden Patienten im Netz auf der Seite der KZBV.
Dieser Beitrag stammt aus dem aktuellen Newsletter ZFA exklusiv online.
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