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Stempel Bonusheft: Abstand prüfen!

Sind Ihre Patientinnen und Patienten auch schon auf „Stempeljagd“? Wer sich den Bonus seiner Krankenkasse für 2022 sichern will, muss vor dem 31.12. den entsprechenden Stempel im Bonusheft erhalten. Vergeben Sie Eintrag und Stempel nicht leichtfertig. Im schlimmsten Fall machen Sie sich des Betrugs schuldig.

Die folgenden fünf Praxisfälle zeigen, dass die Schwierigkeiten beim Bonusheft oft im Detail liegen.
 

Fall 1: Eintrag ohne Untersuchung?

Herr Krüger war im Dezember 2021 und dann wieder im Februar 2022 zur Untersuchung gemäß BEMA 01 in der Praxis. Im Februar durfte die BEMA 01 nicht berechnet werden, weil der Mindestabstand von vier Monaten noch nicht erfüllt war. Seit Februar 2022 war Herr Krüger dann wegen einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Praxis.

  • Viele Krankenkassen akzeptieren in solchen Fällen die Bestätigung der letzten Untersuchung, im Fall von Herrn Krüger also die Untersuchung im Februar 2022. Geben Sie im Bonusheft einen Grund an: „aufgrund Abstand 01 neue 01 nicht möglich – Bestätigung Ä1“. Da bei der Ä1 häufig eine kleine Untersuchung durchgeführt wird, kann dies bei unverändertem Befund im Bonusheft dokumentiert werden.  

 

Fall 2: Eintrag für funktionsfähige Totalprothese?

Frau Schmied hat eine Totalprothese. Sie erschien in 2022 nicht zur Kontrolle in der Praxis, sondern legte im Dezember 2022 stattdessen ihren Zahnersatz auf den Tresen, bat um dessen Begutachtung und um den Stempel ins Bonusheft.

  • Was Frau Schmied nicht weiß: Auch ein zahnloser Kiefer muss kontrolliert werden. Beispielsweise muss der Zustand der Mundschleimhaut geprüft werden. Eine Begutachtung des Zahnersatzes ohne Blick in die Mundhöhle reicht für den Stempel nicht aus.

 

Fall 3: Eintrag ohne Anwesenheit des Patienten?

Frau Schneider bringt die eGK und den Zahnersatz ihres Lebensgefährten in die Praxis und bittet um Eintrag in dessen Bonusheft. Ihr Lebensgefährte ist im Moment erkrankt.

  • Ohne körperliche Untersuchung kann weder eine 01 noch ein Eintrag ins Bonusheft erfolgen. Machen Sie trotzdem einen Eintrag, ist das Betrug. Lassen Sie sich auch nicht ausnahmsweise darauf ein.

 

Fall 4: Eintrag gemeinsam mit IP-Leistung?

Bei Kindern und Jugendliche werden sowohl die BEMA 01 als auch die halbjährliche IP im Bonusheft bestätigt.

  • Der Eintrag kann gemeinsam oder getrennt erfolgen. Manche jungen Patienten bekommen also vier Stempel pro Jahr: Je 2-mal eine 01 und eine IP. IP und 01 müssen nicht in einem Feld bestätigt werden, sondern können dann bestätigt werden, wenn sie erfolgen.

 

Fall 5: Untersuchung später datieren?

Herr Kolb war im November 2021 zur BEMA 01 und Ende Februar 2022 zur Untersuchung in der Praxis. Seit März 2022 und noch bis Anfang Januar 2023 befindet er sich auf einer Auslandsreise. Aus diesem Grund hatte er bereits im Februar 2022 um Eintrag und Stempel in sein Bonusheft gebeten. Auf Ihre Weigerung hin meinte er: „Sie können ja als Datum den 31.03.2022 eintragen. Dann macht Ihnen das bei der Abrechnung keine Probleme.“

  • Lassen Sie sich auf solche Tricksereien nicht ein. Wird eine BEMA 01 mit richtigem Abstand, aber ohne Anwesenheit des Patienten berechnet, kann dies zu Regress führen. Die GKV hat Möglichkeiten, ihre Abrechnung auf Plausibilität hin zu prüfen.

 

Recall und frühzeitige Aufklärung für 2023

Patientinnen und Patienten, die einen Recall ablehnen, müssen ihre Termine selbst im Blick behalten. Machen Sie deshalb alle, die ihre Termine in 2022 verpasst haben, auf die Möglichkeit des Recalls aufmerksam. Klären Sie für 2023 frühzeitig über die nötigen Untersuchungen auf. Bereits mit Beginn des 2. Halbjahres sollten Sie an die BEMA 01 erinnern und darauf hinweisen, dass zum Jahresende oft keine Termine mehr frei sind. Weisen Sie Vollprothesenträger auf die notwendige körperliche Untersuchung hin.

 

Thema Abrechnung

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