

STIKO aktualisiert Impfempfehlungen für Gesundheitspersonal
Danach sind alle, die in einer medizinischen Einrichtung wie einer Arzt- oder Zahnarztpraxis gemäß dem Infektionsschutzgesetz tätig und die nach 1970 geboren sind, zur MMR-Impfung verpflichtet. Für sie gilt laut STIKO gleichermaßen die Verpflichtung zur Varizellen-Impfung. Diese Empfehlungen gelten genauso für alle Auszubildenden, Praktikanten und Ehrenamtlichen, die in einer solchen Einrichtung arbeiten.
Die Impfung soll mit einem MMR-Kombinations-Impfstoff durchgeführt werden. Menschen, die keine frühere Lebendimpfung gegen MMR nachweisen können oder deren Impfstatus unklar ist, sollen zweimal im Abstand von mindestens 4 Wochen geimpft werden. All jene, die bisher nur einmal gegen Masern, Mumps oder Röteln geimpft worden sind, sollen eine zusätzliche MMR-Impfung im Abstand von mindestens 4 Wochen zur vorangegangen Impfung erhalten. Ziel ist, dass für jede Impfstoffkomponente (M–M–R) mindestens eine 2-malige Impfung dokumentiert ist. Die Anzahl der notwendigen Impfstoffdosen richtet sich nach der Komponente mit den bisher am wenigsten dokumentierten Impfungen. Eine Ausnahme gilt jedoch bei der Röteln-Impfung von Männern. Für einen ausreichenden Impfschutz gegen Röteln reicht eine einmalige Impfstoffdosis aus. Für Männer ist für die Masern- und Mumps-Impfstoffkomponente eine 2-malige Impfung und für die Röteln-Komponente also eine 1-malige Impfung erforderlich. Es existieren keine Sicherheitsbedenken gegen weitere MMR-Impfung(en) bei bestehender Immunität gegen eine der Komponenten, so die STIKO.
Zum Epidemiologischen Bulletin 2/2020 der STIKO klicken Sie hier.
Quelle: STIKO

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