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STIKO aktualisiert Impfempfehlungen für Gesundheitspersonal

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen zur Impfung gegen Masern, Röteln und Mumps (MMR) sowie gegen Varizellen für Mitarbeiter in gesundheitlichen Einrichtungen, also auch Arzt- und Zahnarztpraxen, aktualisiert. Nachzulesen im Epidemiologischen Bulletin 2/2020.

Danach sind alle, die in einer medizinischen Einrichtung wie einer Arzt- oder Zahnarztpraxis gemäß dem Infektionsschutzgesetz tätig und die nach 1970 geboren sind, zur MMR-Impfung verpflichtet. Für sie gilt laut STIKO gleichermaßen die Verpflichtung zur Varizellen-Impfung. Diese Empfehlungen gelten genauso für alle Auszubildenden, Praktikanten und Ehrenamtlichen, die in einer solchen Einrichtung arbeiten.

Die Impfung soll mit einem MMR-Kombinations-Impfstoff durchgeführt werden. Menschen, die keine frühere Lebendimpfung gegen MMR nachweisen können oder deren Impfstatus unklar ist, sollen zweimal im Abstand von mindestens 4 Wochen geimpft werden. All jene, die bisher nur einmal gegen Masern, Mumps oder Röteln geimpft worden sind, sollen eine zusätzliche MMR-Impfung im Abstand von mindestens 4 Wochen zur vorangegangen Impfung erhalten. Ziel ist, dass für jede Impfstoffkomponente (M–M–R) mindestens eine 2-malige Impfung dokumentiert ist. Die Anzahl der notwendigen Impfstoffdosen richtet sich nach der Komponente mit den bisher am wenigsten dokumentierten Impfungen. Eine Ausnahme gilt jedoch bei der Röteln-Impfung von Männern. Für einen ausreichenden Impfschutz gegen Röteln reicht eine einmalige Impfstoffdosis aus. Für Männer ist für die Masern- und Mumps-Impfstoffkomponente eine 2-malige Impfung und für die Röteln-Komponente also eine 1-malige Impfung erforderlich. Es existieren keine Sicherheitsbedenken gegen weitere MMR-Impfung(en) bei bestehender Immunität gegen eine der Komponenten, so die STIKO.

Zum Epidemiologischen Bulletin 2/2020 der STIKO klicken Sie hier.

Quelle: STIKO

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