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Was Sie tun können, damit Auszubildende zufriedener sind – 8 Tipps

Eine Ausbildung zur Medizinischen oder Zahnmedizinischen Fachangestellten ist bei jungen Frauen sehr beliebt. Trotzdem haben viele Praxen Probleme, ihre Ausbildungsstellen zu besetzen. Dazu kommt, dass die Zahl der Abbrecherinnen recht hoch ist. Was Sie für mehr Zufriedenheit bei Auszubildenden tun können.

Die Bedürfnisse der Generation Z kennen und respektieren

Heutige Auszubildende gehören zur sogenannten Generation Z. Zu dieser Generation zählen alle, die zwischen 1995 und 2010 geboren wurden. Der Begriff Generation Z beschreibt eine Lebenseinstellung, bei der klar zwischen Arbeitswelt und Privatleben getrennt wird. Damit ecken junge Leute immer wieder bei älteren Generationen an, für die oftmals die Arbeitswelt Vorrang vor dem Privatleben hatte und immer noch hat.

Jungen Menschen ist beides wichtig. Sie wollen sich im Beruf engagieren, aber nicht alles dem Beruf unterordnen. Das sorgt in einer Welt, die durch starre Regeln geprägt ist, nicht selten für Konflikte. Denn die Generation Z stellt Forderungen: flexiblere Arbeitszeitmodelle, Orientierung an den Bedürfnissen der Mitarbeitenden und eine offene Kommunikationskultur. Anerkennung und das Einhalten von Versprechen sind jungen Menschen heute wichtiger als früheren Generationen.

Ausbildungsbetriebe stehen vor der Herausforderung, die Bedürfnisse ihrer Auszubildenden mit den etablierten Strukturen in Einklang zu bringen. Dabei ist zum einen Kreativität und Kompromissfähigkeit gefragt, zum anderen aber auch Verbindlichkeit und Transparenz. Besonders wichtig ist dabei die Art und Weise, wie die unterschiedlichen Bedürfnisse miteinander verhandelt werden, wie also miteinander kommuniziert wird.

Doch Zufriedenheit in der Ausbildung hängt noch von anderen Faktoren ab.
 

Zu viele Auszubildende sind unzufrieden

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat MFA-Auszubildende gefragt, wie zufrieden sie sind. Das Ergebnis gibt zu denken. Gut 27 % der Befragten sind nur teilweise zufrieden (20,7 %) oder sehr unzufrieden (6,4 %). Warum ist das so?

Die DGB-Umfrage legt nahe, dass viele Betriebe schon grundlegende Regeln des Ausbildungsrechts vernachlässigen. Mehr als ein Drittel der Befragten hatte keinen betrieblichen Ausbildungsplan, obwohl er gesetzlich vorgeschrieben ist. Und selbst, wenn es ihn gibt, wird er nicht immer eingehalten. Das beklagten 60 % der Befragten. Viele Auszubildende müssen zudem ausbildungsfremde Tätigkeiten ausüben. Außerdem gibt es Probleme mit der Arbeitszeit: Ein Drittel der Auszubildenden muss regelmäßig Überstunden machen und ebenfalls ein Drittel sollte das Berichtsheft außerhalb der Arbeitszeit führen. Nur 35 % der Befragten wussten zum Zeitpunkt der Umfrage, ob sie übernommen werden.

All das führt dazu, dass weniger als zwei Drittel der Auszubildenden ihren Ausbildungsbetrieb weiterempfehlen würden.
 

8 Tipps für zufriedenere Auszubildende

Die DGB-Umfrage liefert wertvolle Hinweise, was beim Umgang mit Auszubildenden besser laufen könnte. Ausbildungsbetriebe können schon mit dem Befolgen einiger grundlegenden Regeln für mehr Zufriedenheit sorgen und so verhindern, dass junge, eigentlich am Beruf interessierte Menschen ihre Ausbildung abbrechen oder die Praxis wechseln.

  1. Gesetzeslage kennen. Beschäftigen Sie sich mit den Ausbildungsgesetzen – und dem Jugendschutzgesetz, wenn Auszubildende unter 18 sind. Ausbildende Praxen sollten unbedingt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) kennen. Es regelt die betriebliche Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung sowie die Umschulung.
  2. Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb parat haben. Probezeiten, Berufsschulbesuch, Ausbildungsnachweis, Ausbildungsmittel, zulässige und unzulässige Aufgaben, Prüfungsvorbereitung, Regeln beim Nichtbestehen der Prüfung, Kündigung und Kündigungsfristen – all das und mehr sind wichtige Punkte, die man kennen sollte, um das Verhältnis zwischen Betrieb und Auszubildender für alle Beteiligten möglichst zufriedenstellend zu gestalten.
  3. Jugendschutz ernst nehmen. Insbesondere Regelungen für Arbeits- und Urlaubszeiten sowie Aufgabengestaltung können für unter 18-Jährige abweichen.
  4. Fester Ansprechpartner: die Ausbilder. Da sie die entsprechende Qualifikation haben, sollten die Ausbilder zugleich auch die festen Ansprechpartner sein. In einer Arzt- bzw. Zahnarztpraxis sind das in der Regel die Praxisinhaber. Auch die Praxismanagerin, eine MFA oder eine ZFA können als Ansprechpartnerinnen fungieren. So haben junge Menschen auch eine Vertrauensperson, die sie bei Problemen kontaktieren können.
  5. Ausbildungsnachweis. Betriebe müssen ihren Auszubildenden einen Ausbildungsnachweis zur Verfügung stellen, den Auszubildende möglichst immer dabeihaben sollten. Der Ausbildungsnachweis ist die Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung und der rechtliche Nachweis für den Fall, dass es bei der Prüfung zu Problemen kommt.
  6. Ausbildungsplan. Betriebe sollten einen individuellen Ausbildungsplan erstellen, der auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans fußt. Mitbedenken sollten Ausbilder dabei eine mögliche Verkürzung der Ausbildungszeit, Urlaubs- und Schulzeiten, mögliche Lernschwächen, Krankheitstage oder auch Hospitationen. Halten Sie den Ausbildungsplan ein!
  7. Keine Überstunden. Und falls sie sich mal nicht vermeiden lassen, begründen Sie gut, warum das so ist, und stellen Sie klar, dass Überstunden eine Ausnahme bleiben.
  8. Übernahmemöglichkeit rechtzeitig besprechen. Eröffnen Sie Ihren Auszubildenden eine Perspektive und sprechen Sie möglichst früh darüber, ob sie übernommen werden können.

Thema Abrechnung

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