Was tun bei mangelnden Atemschutzmasken?
Allerdings unter der Einhaltung bestimmter Bedingungen:
- Die Maske muss so abgesetzt werden, dass eine Kontamination der Innenseite der Maske sowie des Gesichts verhindert wird. Beispielsweise durch eine vorherige Handschuhdesinfektion. Außerdem soll die Maske am besten trocken an der Luft zwischengelagert und nicht in einem geschlossenen Behälter aufbewahrt werden.
- Die Maske muss an einem sicheren, für Publikumsverkehr nicht zugänglichen Ort abgelegt werden, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt wiederverwendet werden soll. Dieser Ort ist nach dem Wiederaufsetzen der Maske sachgerecht zu desinfizieren.
- Die Handschuhe sind nach dem Ablegen der Maske fachgerecht zu entsorgen und die Hände zu desinfizieren.
- Es darf immer nur dieselbe Mitarbeiterin die gebrauchte Maske wiederverwenden (zuzuordnen z. B. durch eine Markierung der Maske am Halteband).
- Keinesfalls sollen benutzte Einweg-FFP Masken oder auch Mund-Nasen-Schutz mit Desinfektionsmittel gereinigt oder desinfiziert werden, da sie dann möglicherweise nicht mehr sicher sind.
- Beim Wiederaufziehen achten Sie darauf, dass keine Erreger von der kontaminierten Außenfläche der Maske auf die Innenfläche gelangen. Vermeiden Sie unbedingt das Berühren der Innenseite der Maske.
- Tragen Sie beim erneuten Aufsetzen hygienisch einwandfreie, unbenutzte Handschuhe. Entsorgen Sie diese vor erneutem Patientenkontakt.
- Verwenden Sie keine Masken wieder, deren Innenfläche möglicherweise kontaminiert wurden.
- Der Einsatz von wiederverwendbaren Atemschutzmasken mit austauschbaren Partikelfiltern dient auch dem Ressourcenschutz und stellt eine weitere Alternative dar.
Das ganze Papier des Robert Koch Instituts lesen Sie hier.
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