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Wie Sie Testungen bei Demenzverdacht nach EBM und GOÄ abrechnen können

In der Hausarztpraxis ist das keine Seltenheit: Ein älterer Patient klagt über zunehmenden Gedächtnisverlust. Meist betrifft dies vor allem das Kurzzeitgedächtnis und ist damit eher nicht mit einer demenziellen Entwicklung zu erklären. Eine Abklärung sollte aber trotzdem erfolgen.

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