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Wie Sie unnötige sachlich-rechnerische Korrekturen vermeiden

Die Informationen zur letzten Gesamtabrechnung, auch sachlich-rechnerische Korrektur genannt, zu kontrollieren und Änderungswünsche einzureichen ist jedes Mal ein zeitaufwendiges Unterfangen. Leider sind die Korrekturen, Hinweise und Streichungen durch die KVen mitunter auch fehlerhaft bzw. ungerechtfertigt. Deswegen sollten Sie diese immer gründlich prüfen. Freilich gibt es auch gerechtfertigte Streichungen oder Hinweise durch die KVen, die man aber sicherlich vermeiden kann, damit die „Korrektur der Korrektur“ weniger Zeit kostet.

Was Sie in der Hausarztpraxis besser nicht machen sollten, um berechtigte Korrekturen durch die KV zu vermeiden:

  1. Diagnosen sind nicht in die aktuellen Abrechnungsdiagnosen überführt worden. Konsequenz: führt zu Streichungen von Leistungsziffern.
  2. Die Chronikerpauschale I nach GOP 03220 wurde nicht abgerechnet. Konsequenz: Streichung der Chronikerpauschale II nach GOP 03221.
  3. HzV-Patienten wurden nicht als im Selektivvertrag eingeschrieben erkannt und entsprechend im PVS-System falsch angelegt. Konsequenz: Sie müssen diese Patienten nachträglich über die HÄVG (BaWü) abrechnen.
  4. DMP-Ziffern wurden nach einem falschen Krankheitsbild abgerechnet. Konsequenz: Streichung der wertvollen Leistungspositionen.
  5. Die Abrechnung von Leistungen im Rahmen von Selektivverträgen wie z. B. dem in Baden-Württemberg möglichen Diabetes-Weiterführungsprogramm ist lückenhaft oder falsch. Konsequenz: Honorarverlust durch Streichungen und erst gar nicht angesetzte Ziffern.
  6. Beträge für Sachkosten sind nicht korrekt hinterlegt. Konsequenz: Streichung durch die KV.
  7. Genehmigungspflichtige Leistungen wie die Chirotherapie nach GOP 30201 sind auf die falsche LANR hinterlegt worden. Konsequenz: Streichung der Position.
  8. Palliativleistungen im Rahmen von Hausbesuchen werden falsch angesetzt. Sie müssen strikt zwischen „normalen“ Besuchen und „akuten“ Besuchen unterscheiden.
  9. Kooperationsziffern bei der Behandlung von Patienten im Alten- und Pflegeheim werden nicht korrekt abgerechnet. Tipp: Rechnen Sie anhand einer Schreibtischunterlage ab, die Abrechnung ist schließlich etwas „tricky“.
  10. Die Uhrzeitangabe bei Besuchen durch eine MFA und einen Arzt am selben Tag, aber zu unterschiedlichen Zeiten, wird vergessen. Konsequenz: Streichung der Ziffern.


Unser Tipp aus der Praxis:
Legen Sie eine „sonstige Liste“ im virtuellen Wartezimmer an, in welche Sie jeden Patienten nach Behandlung „verschieben“. Sofern es die Zeit zulässt und nach Ende der Sprechstunde sind die elektronischen Patientenkarteikarten/ Patienten dann auf Karteikarteneintrag, Abrechnung und Abrechnungsdiagnosen zu prüfen. Zusätzlich bietet sich zum Praxistagesabschluss die Kontrolle aller bearbeiteten und behandelten Patienten des Tages an. So können Sie schon viele Fehler „abfangen“.

Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen Ausgabe von Abrechnung exakt.

Thema Abrechnung

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