Hausbesuchsleistungen werden im EBM unzureichend vergütet. Lediglich Sonderregelungen führen durch extrabudgetäre Zuschläge ohne Zeitvorgaben zu einem betriebswirtschaftlich akzeptablen Ergebnis. Der GOÄ-Hausbesuch ist nur über den Multiplikator angemessen vergütet. So sollten Sie mit den EBM-Besuchsleistungen umgehen: