

Ab Oktober: Alle Gebührenpositionen für die Videosprechstunde im Überblick
Videosprechstunden erleichtern den Kontakt zur Zahnarztpraxis. Die neuen BEMA-Positionen decken ab:
- Videosprechstunden,
- Videofallkonferenzen,
- Telekonsilien sowie einen
- Technikzuschlag.
Die neuen Positionen beschränken sich zum großen Teil auf Patienten, die den Weg zur Zahnarztpraxis nur schwer selbst bewältigen können. Aber es gibt auch Positionen, die Konsile und Kooperationsverträge betreffen. Achten Sie in allen Fällen auf eine genaue Dokumentation, mit der Sie Ihre Ansprüche stichhaltig nachweisen.
Alle Gebührenpositionen zur Videosprechstunde im Überblick
Wir haben für Sie alle Gebührenpositionen zur Videosprechstunde mit Hinweisen zur Dokumentation zusammengestellt. Damit rechnen Sie ab Oktober Ihr digitales Sprechstundenangebot sowie Konsile und Kooperationsverträge rechtssicher und schnell ab.
Änderung der BEMA 03
Die Erweiterung des BEMA machte eine Anpassung der BEMA 03 nötig. Grund dafür ist der verbesserte Zugang zu ärztlichen Beratungen, ohne direkten zahnärztlichen Kontakt. Die BEMA 03 lautet nun folgendermaßen:
Eine Leistung nach Nr. 03 kann nicht neben Leistungen nach Nrn. 151 bis 173 und nicht neben Leistungen nach Nrn. 55, 56, 61, 62 aus Abschnitt B IV der GOÄ abgerechnet werden.
Technik muss vorhanden sein
Die Patienten brauchen zur Durchführung einer Videokonferenz mindestens einen Bildschirm mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine funktionierende Internetverbindung. Das dürfte leider für viele Patienten die größte Hürde für die Durchführung von Videokonferenzen sein.

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