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Ab morgen ändern sich einige Regelungen bei der Corona-Testverordnung

Vom 1. Dezember an gilt die neue Corona-Testverordnung. Der Teufel steckt im Detail: Es ändern sich vor allem Kleinigkeiten, z.B. in der Abrechnung. Wir geben einen Überblick:

PoC steht für Point-of-care, was sich mit Gesundheitsstandort übersetzen lässt. PoC-Antigen-Schnelltests sind für alle Einrichtungen gedacht, in denen schnell ein SARS-CoV-2 Testergebnis vorliegen soll. Als MFA oder ZFA können Sie – gemäß des Testkonzeptes Ihrer Praxis – einen PoC-Antigentest machen. Auch für Pflege- und Senioreneinrichtungen stehen diese Tests zur Verfügung.

Die neue Corona-Testverordnung sieht vor, dass die Sachkostenpauschale für diese PoC-Antigentests auf maximal neun Euro angehoben wird. Bisher gab es eine Vergütung von höchstens sieben Euro pro Test. Vertragsärzte können sowohl die Sachkosten der PoC-Antigentests als auch die Pauschale für Gespräch, Probennahme, Befundmitteilung und Zeugnis (15 Euro) über den KV-Datentransfer (KVDT) elektronisch abrechnen.

Neu ist außerdem Folgendes:

  • Vom 1. Dezember an können alle Arztpraxen, also auch reine Privatpraxen, auf SARS-CoV-2 testen und diese Leistung abrechnen.
  • Auch Zahnärzte und Tierärzte dürfen die Labordiagnostik zum direkten oder indirekten SARS-CoV-2-Nachweis erbringen.
  • Auch asymptomatische Mitarbeitende aus Tageskliniken und Rettungsdiensten können vorsorglich auf Kosten der GKV getestet werden.
  • Kosten für Tests von Reiserückkehrern aus Risikogebieten werden nicht mehr erstattet.
  • Ferner konkretisiert die Verordnung, wer nach einem Hinweis durch die Corona-App getestet wird. Der Test-Anspruch besteht, wenn die zu testende Person von einem behandelnden Arzt eines Corona-Infizierten oder vom Öffentlichen Gesundheitsdienst „als Kontaktperson festgestellt wurde oder die zu testende Person in den letzten zehn Tagen durch die ‚Corona-Warn-App‘ des RKI eine Warnung erhalten hat“.

Bundeskanzlerin sagt Praxisteams schnelle Impfungen zu

Während die gesamte Welt auf die Zulassungen von Impfstoffen wartet, planen Bund und Länder bereits dessen Verteilung. Bundeskanzlerin Angela Merkel zählte Ärzte und MFAs in ihrer Regierungserklärung vom vergangenen Donnerstag zu den ersten Personen, denen eine Impfung angeboten werden soll. Die ersten Impfzentren sollen am 16. Dezember öffnen.

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