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Achtung Prüfung: Organisieren Sie Ihre Nachkontrollen!

Im Praxisalltag halten bereits die Durchführung und Planung laufender und zukünftiger Behandlungen das Praxisteam beschäftigt. Dazu kommt der Kontrollaufwand für bereits durchgeführte Leistungen. RiLi B III „Konservierende Behandlung“ Nr. 8 verlangt beispielsweise regelmäßige Nachkontrollen. Versäumen Sie diese, drohen Ihnen Prüfungen.

RiLi B III verlangt Folgendes: In der konservierenden Behandlung hat die Erhaltung der vitalen Pulpa Vorrang. Bei Erhaltung der Zähne durch Methoden der Pulpaüberkappung und Wurzelkanalbehandlung soll in angemessenen Zeitabständen eine klinische und ggf. eine Sensibilitätsprüfung- bzw. röntgenologische Kontrolle des Heilerfolges durchgeführt werden.

An diese Vorgabe der Richtlinie müssen Sie sich halten, denn mithilfe von KI lässt sich eine versäumte Nachkontrolle problemlos herausfiltern.
 

Was sind „angemessene Zeitabstände“?

Sie müssen bei der konservierenden Behandlung „in angemessenen Zeitabständen“ eine Kontrolle erbringen. Eine Definition, für den „angemessenen Zeitabstand“ gibt es nicht. Sie haben also Handlungsspielraum. Fakt ist aber: Sie müssen die Richtlinie erfüllen. 
 

So organisieren Sie Ihre Nachkontrollen prüfungssicher

  1. Beraten Sie im Team, wie Sie die geforderten Kontrollen gemäß Richtlinie umsetzen wollen und welchen „angemessenen Zeitabstand“ Sie für zahnmedizinisch sinnvoll halten.
  2. Erfassen Sie mithilfe des Suchprogramms Ihrer Software alle Patientinnen und Patienten, bei denen Sie in der letzten Zeit (ab 01/2026) eine WF, P und ggf. cP erbracht haben.
  3. Markieren Sie diese Patientinnen und Patienten und vermerken Sie in der Dokumentation als Erinnerung die Kontrolle nach RiLi B III Nr. 8.
  4. Prüfen Sie die Termine und entscheiden Sie, ob der praxisintern festgelegte Zeitraum passt.
  5. Vereinbaren Sie Termine oder vermerken Sie die Kontrolle als Erinnerung für die nächste Untersuchung nach BEMA 01.
  6. Patientinnen und Patienten mit WF sollten eine Röntgenkontrolle erhalten (Strahlenschutz beachten!).
  7. Patientinnen und Patienten mit vorangegangener cP/P müssen mittels ViPr auf Heilerfolg kontrolliert werden (s. folgender Absatz). 

Vorsicht bei Pulpaüberkappungen

Bei Pulpaüberkappungen (direkt/indirekt) gelten strenge Regeln. Die Richtlinie des G-BA zur Überkappung kann als Prüfungsinstrument zu einer Stichprobenkontrolle führen.

Gibt es bei Ihnen eine auffällige Kombination von cP/P mit nachfolgender VitE/Trep/WK usw. kann es zu einer Prüfung kommen. Werden Ihre Daten geprüft, kann auch die Einhaltung der RiLi B III Nr. 8 ein wichtiger Aspekt im Prüfverfahren werden. 

Wichtig: Bürokratie und schwer nachvollziehbare, lähmende Regeln erschweren den Alltag. Doch es führt leider kein Weg an der Beachtung der Vorgaben vorbei, denn die Konsequenzen aus der Missachtung wiegen schwer. 

 

JaBr/ES

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