

Ärzte diskutieren über Sterbehilfe
Das Thema Sterbehilfe hat eine moralische Dimension wie kaum ein anderes. Darf ein Arzt einem Schwerstkranken dabei helfen, aus dem Leben zu scheiden? Bisher antwortet die Musterberufsordnung der Ärzte auf diese Frage mit einem klaren „Nein“. Darin heißt es: „Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Dieser Satz könnte bald gestrichen werden.
Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen
Was ist passiert? Das Bundesverfassungsgericht entschied im Februar 2020, dass jeder Mensch laut Grundgesetz ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ habe. Bis dahin war es in Deutschland verboten, einem Patienten beim Sterben „geschäftsmäßig“ zu helfen. Niemand ging davon aus, dass so etwas in einer Hausarztpraxis geschehen könne. Doch in einigen Nachbarländern Deutschlands gibt es längst Sterbehilfe-Organisationen, die bei der Selbsttötung helfen.
Organisierte Sterbehilfe in der Arztpraxis?
Für die meisten Praxisteams ist eine liebevolle Sterbebegleitung der beste Weg, den Wunsch nach der Selbsttötung zu verringern. Dennoch bringt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Ärzteschaft nun in Zugzwang. Sie muss sich überlegen, wie sie mit der im Grundgesetz verankerten Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umgehen soll. Das eigene Berufsrecht muss neu diskutiert werden. Sollen Praxen organisierte Sterbehilfe anbieten? Darf ein Arzt einen sterbewilligen Patienten allein lassen? Darüber will die Bundesärztekammer beim kommenden Ärztetag im Mai beraten. Möglich ist, dass der Satz „Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ ersatzlos gestrichen wird. Klar bleibt aber auch: Kein Mediziner kann dazu verpflichtet werden, gegen seine Überzeugung zu handeln.

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