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Alle Urlaubsrückkehrer können sich testen lassen

Seit 01.08.20 können sich alle Reisenden, die aus ihrem Urlaub in einem anderen Land nach Deutschland zurückkehren, kostenlos auf SARS-CoV-2 testen lassen. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit Ende vergangener Woche per geänderter Rechtsverordnung zur Testung auf SARS-CoV-2 beschlossen.

Neben den Teststationen an Flughäfen, Bahnhöfen und Grenzübergängen können sich die Urlauber auch in Ihrer Praxis testen lassen. Einzige Bedingung: Der Test erfolgt bis spätestens 72 Stunden nach der Einreise. Dieser Test darf außerdem einmalig wiederholt werden. Für Reiserückkehrer, die aus einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet zurückkehren, ist eine verpflichtende Testung vorgesehen, die sie entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise oder innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise vornehmen lassen müssen. Diese Verpflichtung zur Testung ist aber noch nicht in Kraft getreten.

Ein einfacher Nachweis genügt

Reiserückkehrer können ihren Auslandsaufenthalt und damit ihren Anspruch auf die kostenlose Testung z. B. durch einen Boarding-Pass, ein Ticket oder eine Hotelrechnung nachweisen.

Vergütung schlechter Witz?

Vertragsärzte erhalten für Abstrich, Beratung und Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses über das Testergebnis 15 Euro. Dieser Betrag hat unter den Hausärzten für großen Unmut gesorgt. Der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, bezeichnete die Vergütung der Deutschen Ärztezeitung gegenüber als schlechten Witz. Nicht nur die geringe Vergütung ist Stein des Anstoßes. Überdies handele es sich bei der Testung um keine Leistung, die von Hausärzten erbracht werden müsste. Denn die Durchführung der Tests bedeute für die Hausarztpraxis einen erheblichen Aufwand an Zeit und Hygienemaßnahmen, die in keinem Verhältnis zu dem Honorar stünden. Außerdem beeinträchtigten die Testungen den hausärztlichen Versorgungsauftrag. Alles in allem sei die Vergütung von 15 Euro „für Terminierung, Abstrich in Schutzausrüstung, Probenversand, Übermittlung der Ergebnisse und Ausstellung eines Attestes eine Unverschämtheit“, so der Verbands-Chef des Hamburger Hausärzteverbands Dr. Frank Stüven.

Mehr Infos

Welches Formular Sie für die Übermittlung ans Labor verwenden, lesen Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Das Bundesministerium für Gesundheit gibt detailliert Antworten auf Fragen zum Thema Coronatests bei Einreisen nach Deutschland.

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