| Magazin

Apps auf Rezept ab 15. Oktober möglich

Vom kommenden Donnerstag an können Ärzte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Rezept verordnen. Zwei Apps sind bereits zugelassen. 21 weitere sollen bald folgen.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die ersten Apps auf Rezept in sein neues Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen DiGA aufgenommen. Eine App wurde für Patienten mit einer generalisierten Angststörung, einer Panikstörung mit oder ohne Agoraphobie (Platzangst) oder einer sozialen Angststörung entwickelt. Die Patienten können anhand wissenschaftlich untersuchter, verhaltenstherapeutischer Übungen lernen, ihre Ängste abzubauen. Die App soll die Behandlung – z.B. durch den Hausarzt – ergänzen. Da ihre Wirksamkeit in einer Studie bereits bewiesen wurde, wurde sie dauerhaft ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen.

Naturgeräusche für Tinnitus-Patienten

Die App für Patienten mit einem chronischen Tinnitus bietet eine leitlinienbasierte Verhaltenstherapie. Auf fünf Levels in jeweils neun Etappen lernen die Patienten, selbstbestimmt mit dem störenden Ohrgeräusch umzugehen und die Belastung zu reduzieren. Hinzu kommen Entspannungsübungen, beruhigende Natur- und Hintergrundgeräusche sowie ein Wissensteil. Allerdings wurde diese App bisher nur vorläufig ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen, da ihr positiver Effekt auf die Patienten zwar plausibel erscheint, aber noch nicht hinreichend nachgewiesen wurde.

Kritik an den Kosten

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nennt das „DiGA-Verzeichnis eine Weltneuheit: Deutschland ist das erste Land, in dem es Apps auf Rezept gibt." Das BfArM prüft zur Zeit 21 weitere Apps. Bei 75 weiteren gab es bereits Gespräche mit den Herstellern. Das Verzeichnis wird also bald um weitere Apps erweitert.

Allerdings haben die Apps ihren Preis. Für die App für Patienten mit Angststörungen übernimmt die GKV 476 Euro. Die App zur Behandlung eines Tinnitus kostet 116,97 Euro. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht darin ein enormes Ausgabenpotenzial. „Die Krankenkassen müssen das bezahlen, egal ob der Versicherte die App dann wirklich nutzt oder nicht“, kritisiert Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Praxismanagerin in der Arztpraxis

Werden Sie zur Praxismanagerin und bringen Sie Ihre Arztpraxis auf Erfolgskurs – flexibel neben dem Beruf!