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Arzneimittelverordnung: Ist Ihre Software auf dem neuesten Stand?

Zahnarztpraxen verschreiben selten Arzneimittel. Deshalb nutzen die meisten Praxen den im Gesamtpaket ihrer Software integrierten Baustein für Verordnungen und nicht eine gesonderte Verordnungssoftware. Doch Vorsicht: Die Bausteine berücksichtigen noch nicht die neue Pflicht zur Angabe der Dosierung. Für ein korrektes Rezept müssen Sie manuelle Änderungen durchführen.

Baustein für Verordnungen ins Rezeptformular einfügen, individualisieren, Rezept aushändigen – mit dieser Routine werden in den meisten Zahnarztpraxen Rezepte ausgestellt. Seit dem 01.11.2020 führt das leider auch in Ihrer Praxis zu falschen Rezepten, sofern Ihre Software die neuen Pflicht zur Dosierungsangabe nicht umsetzt (und davon ist bei den meisten Software-Komplettpaketen auszugehen).

Seit dem 01.11.2020: Rezepte nur noch mit Dosierungsangabe

Die Pflicht zur Angabe der Dosierung gilt für alle Ärzte und Zahnärzte. Auf die Angabe der Dosierung darf nur verzichtet werden, wenn der Patient über
 

  • einen Medikationsplan oder
  • eine Dosierungsanleitung verfügt.

Apotheke darf Annahme eines falschen Rezepts verweigern

Für die Apotheke besteht bei fehlender Dosierungsangabe die Gefahr der Retaxation, d. h. die Krankenkasse lehnt die Erstattung der Kosten für das Medikament ab. Apotheken dürfen deshalb die Annahme eines Rezepts ohne Dosierungsangabe verweigern.

Dosierung manuell ergänzen

Ohne entsprechendes Update, wird Ihre Software die fehlende Dosierungsanweisung nicht monieren. Sie müssen die Angaben zur Dosierung manuell einfügen:
 

  • Die Dosierung muss auf dem Rezept hinter dem verordneten Medikament in der entsprechenden Verordnungszeile stehen ODER
  • auf dem Rezept muss mit dem Kürzel „Dj“ (= Dosierung vorhanden: ja) auf den Medikationsplan oder die Dosierungsanleitung verwiesen werden.

Sicher ist sicher: Dosierung auf allen Rezepten ergänzen

In der Zahnarztpraxis werden drei Arten von Rezepten unterschieden:
 

  • rote Rezepte für verschreibungspflichtige Rezepte der GKV,
  • grüne Rezepte für nicht verschreibungspflichtige Medikamente (sie dienen als Merkhilfe für den Patienten),
  • Privatrezepte für verschreibungspflichtige Medikamente, die entweder keine Kassenleistung sind oder die Privatpatienten verordnet werden.

 

Nicht auf allen Rezeptarten ist die Angabe der Dosierung eine gesetzliche Pflicht:
 

Rezept                                     Pflicht zur Dosierungsanweisung?

 

rotes Rezept                                         ja

 

grünes Rezept                                      nein*                                                  

 

Privatrezept                                          nein*                                                 
 

* Zur Sicherstellung der Arzneimitteltherapiesicherheit wird die Angabe aber empfohlen.

Geben Sie zur Sicherheit auf allen Arten von Rezepten die Dosierung an. So wird die Angabe schnell zur Routine und Sie vermeiden Fehldosierungen.

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