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Ausstellung einer AU seit heute wieder telefonisch möglich

Nach telefonischer Anamnese können Ärzte Patienten seit heute wieder krankschreiben, ohne dass diese dafür eigens in die Praxis kommen müssen. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende des Jahres. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) letzte Woche beschlossen.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann zunächst für bis zu 7 Kalendertage ausgestellt und danach nochmal um 7 Kalendertage verlängert werden. Auch die Verlängerung kann über eine telefonische Anamnese erfolgen. Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), sprach von einer wirksamen Maßnahme zur Pandemiebekämpfung.

Wie Sie praktisch bei der telefonischen Krankschreibung vorgehen und wie Sie sie abrechnen, lesen Sie hier.

Thema Abrechnung

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