Bald sollen auch Fachärzte gegen COVID-19 impfen
Der KBV zufolge sollen alle Praxen impfen können, die dazu bereit sind – auch die Facharztpraxen. Damit wird die KBV den Wünschen der Bundesbürger gerecht: 87 Prozent würden sich am ehesten vom Haus- bzw. Facharzt gegen Corona impfen lassen. 73 Prozent akzeptieren das Impfzentrum, 68 Prozent das Krankenhaus und 42 Prozent den Apotheker. So das Ergebnis einer Umfrage des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH).
Jede Praxis, die sich für das Impfen entscheidet, solle den Impfstoff und das erforderliche Zubehör einmal pro Woche in ihrer Apotheke bestellen. Anfangs reichten zwei Arbeitstage, um Patienten einzuladen und zu impfen. Die ersten Hausarztpraxen würden bis spätestens Mittwoch nach Ostern, 12 Uhr, beliefert. Sie könnten die Impfreihenfolge ihrer Patienten selbst bestimmen. Um zu vermeiden, dass Impfstoff am Ende einer Woche entsorgt werden muss, dürften auch Patienten außerhalb der Priorisierung geimpft werden.
So funktioniert der digitale COVID-Impfausweis
Der digitale europäische COVID-Impfnachweis ist als App geplant. Er soll in den Praxen und Impfzentren generiert werden, aber möglichst wenig Bürokratie verursachen. Das Bundesgesundheitsministerium erläutert, dass zunächst die Patientendaten übernommen werden. Dann werde ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer direkt abscannen können oder auf einem Papierausdruck mitbekommen und später einscannen können. Das Generieren des digitalen Impfausweises wird in vielen Praxen Aufgabe einer MFA sein.
Digitale COVID-Impfausweise müssen nachträglich ausgestellt werden
Praxisteams müssen leider damit rechnen, dass Arbeit nachzuholen ist. Denn wenn der digitale COVID-Impfausweis an den Start geht, werden bereits viele Patienten ihre Impfung erhalten haben. Sie möchten ihren Impfausweis nachträglich bekommen.
Nach dem Willen der EU-Kommission soll der von ihr genehmigte „Digitale Grüne Nachweis“ zu Beginn der Sommersaison, also zum 1. Juni, fertig sein. Er soll Reisen in Urlaubsländer erleichtern. Geplant ist, dass er auch Informationen zu PCR- und Schnelltests sowie zu überstandenen Corona-Infektionen enthält.
Parallel ist ein Nachweis der Corona-Schutzimpfung im gelben Impfausweis aus Papier nach wie vor möglich und gültig.
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