| Magazin

Berufsunfähig wegen psychischer Erkrankung

Psychische Erkrankungen sind weit verbreitet und zählen mittlerweile zu den häufigsten Gründen für Krankschreibungen. Eine aktuelle Umfrage zeigt nun, dass sie auch immer häufiger zu einer Berufsunfähigkeit führen.

Laut einer aktuellen Umfrage der Debeka ist die Psyche weiterhin die Hauptursache für Berufsunfähigkeit in Deutschland. Rund 45 % aller Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung gehen auf psychische Leiden zurück. 

 

Hohe Anzahl an Krankheitstagen

Psychische Diagnosen liegen mittlerweile auf Platz 3 der Gründe für berufliche Fehlzeiten, zeigt auch der DAK-Psych-Report 2025 (Update). In 2024 hatten somit rund 7 % der Beschäftigten eine Krankschreibung wegen einer psychischen Erkrankung. Besonders häufig betroffen waren Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen. Als MFA können Sie das wahrscheinlich nachvollziehen, denn der Beruf bringt oft hohen Zeitdruck, Verantwortung, Verfügbarkeit und Schichtdienste mit sich. Die Arbeitsunfähigkeit kann sich in anhaltender Erschöpfung, Konzentrationsstörungen, emotionaler Labilität oder sozialem Rückzug zeigen. Wird daraus ein Dauerzustand, kann eine Krankschreibung medizinisch notwendig werden, um die Gesundheit zu stabilisieren.

Besonders häufig entsteht Arbeitsunfähigkeit aufgrund von affektiven Störungen wie Depressionen (54,9 %), gefolgt von neurotischen, somatoformen und Belastungsstörungen wie Angststörungen (36,3 %).

 

Ausgebrannt?

Beim häufig zitierten Burn-out handelt es sich nicht um eine anerkannte Diagnose im eigentlichen Sinn. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert den Zustand so: „Burn-out ist ein Syndrom, das als Folge von chronischem Stress am Arbeitsplatz konzipiert wurde, der nicht erfolgreich bewältigt wurde.“

Tatsächlich kann sich hinter einem Burn-out eine (Erschöpfungs-)Depression verstecken. Oft kommen zu der hohen beruflichen Belastung auch noch private Stresssituationen wie Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder finanzielle Probleme dazu. 

 

Psychisch krank – sag ich es dem Team?

Rechtlich gilt: Nein. Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgebenden die Diagnose ihrer Erkrankung grundsätzlich nicht mitteilen. Laut § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht nur die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu melden, nicht aber den Grund. 

Ob man Kolleginnen und Kollegen von einer psychisch bedingten Krankschreibung erzählt, bleibt eine persönliche Entscheidung. Offenheit kann jedoch helfen, Spekulationen und Missverständnisse zu vermeiden. In einem gut funktionierenden Praxisteam kann ein respektvoller Umgang mit solchen Themen das Miteinander sogar verbessern und für Unterstützung sorgen.

Wer über seine Situation sprechen möchte, muss trotzdem nicht jedes Detail oder gar eine konkrete Diagnose offenlegen. Manchmal reichen schon relativ neutrale Aussagen wie: 

  • „Mein Körper hat mir signalisiert, dass es so nicht weitergeht, ich musste die Notbremse ziehen.“
  • „Ich litt unter dauerhafter Erschöpfung, mir wurde ärztlich dringend zu einer Auszeit geraten.“

     

Natürlich können Sie sich auch unverfängliche alternative Antworten überlegen wie „hormonelle Probleme“ oder „Kreislaufschwierigkeiten“. Was sie vermeiden sollten, sind konkrete Falschbehauptungen wie „Lungenentzündung“ oder „gebrochenes Bein“. 

 

Erste Schritte auf dem Heilungsweg

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie psychisch stark belastet sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Vertraute suchen: Sprechen Sie mit Familie und Freunden über ihre Symptome. Psychische Erkrankungen sind kein Tabuthema mehr und viele Menschen bieten ihre Unterstützung an. 
  • Frühzeitig professionelle Hilfe finden: Bei anhaltender Erschöpfung oder Schlafstörungen lohnt sich der Gang zur hausärztlichen Praxis. Ggf. erfolgt die Überweisung an eine psychotherapeutische oder psychiatrische Praxis. 
  • Selbstfürsorge im Berufsalltag: Regelmäßige Pausen, klare Abgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit und der Austausch mit Kolleginnen helfen, Stress abzubauen.
  • Rückkehr planen: Nach längerer psychischer Erkrankung kann eine stufenweise Wiedereingliederung helfen, sanft und sicher wieder in den Arbeitsalltag zu finden.

 

MT

© 2025 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden. 

Dein Wissensabo

Wickeln Sie sich kontinuierlich weiter - flexibel und praxisnah!