

Sonographien: Was in der GOÄ alles als Organ gilt und worauf Sie bei der Abrechnung achten sollten

Antworten auf diese Fragen finden Sie in den Allgemeinen Bestimmungen zum GOÄ-Abschnitt C VI unter Punkt 6:
„Als Organe im Sinne der Leistungen nach den Nummern 410 und 420 gelten neben den anatomisch definierten Organen auch der Darm, Gelenke als Funktionseinheiten sowie Muskelgruppen, Lymphknoten und/oder Gefäße einer Körperregion.
Als Organ gilt die jeweils untersuchte Körperregion unabhängig davon, ob nur Gefäße oder nur Lymphknoten oder Gefäße und Lymphknoten bzw. Weichteile untersucht werden.
Die Darstellung des Darms gilt als eine Organuntersuchung unabhängig davon, ob der gesamte Darm, mehrere Darmabschnitte oder nur ein einziger Darmabschnitt untersucht werden.“
Das heißt konkret für Ihre Abrechnung:
- Bei der Untersuchung einer Körperregion als Organ können Sie die Nrn. 410 bzw. 420 auch dann abrechnen, wenn nur Muskelgruppen, nur Lymphknoten oder nur Gefäße untersucht werden.
- Die Organdefinition „Gelenke als Funktionseinheiten“ bedeutet, dass z. B. alle Gelenke der Handwurzel zusammen ein Organ bilden und dass nicht jedes kleine Gelenk gesondert abgerechnet werden darf.
- Paarig angelegte Organe (Nieren, Nebennieren, Ovar, Hoden) gelten immer als zwei Organe. Im Rahmen einer Hypertoniediagnostik z. B., wenn beide Nieren und Nebennieren untersucht werden, sieht die Abrechnung so aus: Nr. 410 (re. Niere), 3 x Nr. 420 (li. Niere, bd. Nebennieren).
- Die Schilddrüse dagegen gilt immer als ein zusammenhängendes Organ, auch wenn beide Schilddrüsenlappen untersucht werden.
Dasselbe gilt für den Darm, den man auch immer nur als ein Organ abrechnen kann, egal ob ein Darmabschnitt (z. B. Appendix) oder mehrere Abschnitte untersucht werden müssen. Bei Untersuchung zahlreicher Darmabschnitte kann hier aber mit höherem Faktor abgerechnet werden (Begründung: „Erhöhter Zeitaufwand wegen medizinisch indizierter Untersuchung zahlreicher Darmabschnitte“).
Übrigens: Sollte ein Organ nicht vorhanden sein (Operation oder fehlende Anlage), so gilt es dennoch als untersucht, wenn die entsprechende Region aus medizinischer Indikation untersucht werden musste.
Dieser Beitrag erschien zuerst in ABRECHUNG exakt. Dein Wissensabo vom 23.09.2025.
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