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Chairside auch für gesetzlich Versicherte!

Voraussetzung für die Abrechnung von Chairsideleistungen sind:
- Die Leistungen sind in der Leistungsposition der GOZ als Inhalt beschrieben und
- die zahntechnischen Leistungen wurden angemessen und nach tatsächlichen Kosten kalkuliert.
Das bedeutet, Sie dürfen jeder GOZ-Position optionale zahntechnische Maßnahmen zuordnen.
Gesetzlich Versicherte und chairside
Für gesetzlich Versicherte gilt: Sie können sich für eine private Alternativleistung zur Sachleistung entscheiden. Dem geht eine eingehende Aufklärung voraus über:
- die Grenzen der GKV und der Sachleistung,
- die Option der privaten Leistung als Selbstzahler.
Es lohnt sich, gesetzlich Versicherte auf zusätzliche Angebote hinzuweisen und ihnen die Vorteile darzustellen. So können sie die Maßgabe der Sachleistung („ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“) umgehen und sich für „zahnmedizinisch therapeutisch sinnvoll“ entscheiden.
Das gilt z. B. bei Zahnersatz, Inlays:
- Reparaturen ergänzen um Belagsentfernung am Zahnersatz,
- UPT/PZR der natürlichen Zähne ergänzen um Reinigung und Politur mit Entfernung von Anhaftungen am Zahnersatz,
- statt Kunststofffüllung ein Inlay mit Chairside.
GV und AV mit Chairside-Leistungen kombinieren
Im Rahmen der Versorgung mit Zahnersatz können Sie in der gleichartigen (GV) und der andersartigen Versorgung (AV) Chairside-Leistungen mit der GOZ kombinieren. Neben dem Fremdlabor berechnen Sie Ihre zahntechnischen Leistungen mittels § 9, z. B.:
- 2195 – Individualisieren des konfektionierten Stiftes
- 2197 – Konditionieren, Sandstrahlen, Entfetten, Ätzen am Werkstück
- 2200ff, 5000ff – individuelle Zahnfarbenbestimmung
- Andersartig – Desinfektion ZAP -> Labor // Labor -> ZAP
- …
ZT chairside richtig abrechnen
Im Sprechzimmer ergeben sich viele Möglichkeiten, um Leistungen der ZT chairside abzurechnen. So gehen Sie vor:
- Erfassung der Tätigkeiten und Abläufe je Sitzung
- Zuordnung GOZ und ZT
- Aufnahme der ZT-Leistung in die Software
- Verknüpfung der GOZ mit der Chairside-Leistung
In Ihrem Softwareprogramm können Sie die Leistungen im Programmteil „BEB“ integrieren und aufnehmen. Hierfür ist ein Blick in die Stammdaten notwendig. Prüfen Sie die bereits vorprogrammierten BEB-Positionen in Ihrem Programm und ergänzen Sie diese mit Ihren eigenen ZT-Chairside-Leistungen.
JaBr/ES
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