Corona-Sonderregelungen werden verlängert
Ob Ausgleichzahlungen bei Umsatzeinbußen oder Stopp der Honorarkürzungen bei pandemiebedingter Unterschreitung des Versorgungsauftrags – die Sonderregelungen für die ambulante Versorgung bleiben zunächst im 1. Quartal des Jahres 2021 bestehen. Die Videosprechstunde bleibt unbegrenzt möglich. Auch können weiterhin mehr Konsultationen per Telefon abgerechnet werden. Einen Überblick über alle wichtigen Regelungen gibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Elektronische Patientenakte in der Testphase
Lange wurde sie angekündigt, nun ist sie da: die elektronische Patientenakte (ePA). Ärzte haben nun die gesetzliche Pflicht, Befunde und Therapiepläne in die ePA eines Patienten zu laden, falls dieser es wünscht. Die Krankenkassen müssen ihren Versicherten eine solche Akte anbieten. Allerdings startete die digitale Akte am 1. Januar zunächst nur in zwei Pilotregionen – Berlin und Westfalen-Lippe. Drei Monate dauert diese Testphase, um zu prüfen, wo es noch hakt. Im 2. Quartal soll die ePA bundesweit von den Patienten genutzt werden können. Arztpraxen müssen spätestens vom 1. Juli an die notwendige Software haben, um Patientendaten in die ePA zu übertragen. Tun sie dies nicht, droht eine Kürzung der Vergütung um ein Prozent.
Nur noch ein Formular für die Heilmittelverordnung
Die Nummer 13 stand für Physiotherapie, 14 für Sprachtherapie und 18 für Ergotherapie. Damit ist nun Schluss. Das neue Formular für die Heilmittelverordnung trägt ebenfalls die Nummer 13 und gilt für alle Heimmittel. Damit wurde die Heilmittelverordnung modernisiert und entbürokratisiert. Im neuen Formular 13 entfallen Angaben zur Erst- und Folgeverordnung oder die Begründung, warum eine Therapie außerhalb des Regelfalls notwendig ist. Alte Formulare dürfen nicht mehr ausgestellt werden.
Weitere Neuerungen
Auch zu den Themen Abrechnung und Honorar, Prävention, Qualitätssicherung und vielen weiteren gibt es neue Regeln. Die KBV hat alle aufgelistet.
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