| Magazin

Mutationen des Corona-Virus sind hochansteckend

Bereits an Heiligabend wurde die Variante B.1.1.7 des Corona-Virus in Deutschland nachgewiesen. Nun ist auch die Variante B.1.351 aus Südafrika bei Urlaubern, die nach Deutschland zurückkehrten, gefunden worden. Beide Varianten sind deutlich ansteckender als bisherige SARS-CoV-2-Viren. Sie sollen sich möglichst wenig verbreiten.

In Großbritannien, Irland und Südafrika sind die Zahlen der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen stark angestiegen. Als Grund nennen die Gesundheitsbehörden die neuen Virus-Varianten. Die Mutationen seien hochansteckend. Jeder Infizierte stecke im Schnitt 50 bis 70 Prozent mehr Menschen an. Das treibe den exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen in die Höhe. Allerdings sollen die neuen Varianten des Virus nicht für schwerere Verläufe sorgen.

Genanalyse spürt Mutationen auf

Großbritannien entdeckte die Mutation relativ schnell, da dort jeder 15. Corona-Test mit einer sogenannten Genom-Sequenzierung geprüft wird. Mit dieser Analyse werden Veränderungen entdeckt. In Deutschland wurde um die Jahreswende nur etwa jeder 900. Corona-Test einer Gensequenzierung unterzogen. Daher ist bisher nicht bekannt, wie weit die Mutationen hierzulande bereits verbreitet sind. Unklar ist auch, ob die Mutationen ein Grund dafür sind, dass die Infektionszahlen trotz der verschärften Lockdown-Maßnahmen hoch bleiben.

Infos über Corona-Maßnahmen per Handy

Es ist davon auszugehen, dass die Corona-Schutzimpfungen auch gegen die neuen Virus-Varianten wirken. Dennoch sind Bund und Länder alarmiert. Die Sequenzierung soll in Deutschland verstärkt werden. Die Kontaktnachverfolgung von Patienten mit Mutationen soll Priorität bekommen. Vorerst bis zum 20. Januar dürfen Reisende aus Großbritannien, Nordirland und Südafrika nicht nach Deutschland kommen – weder mit dem Flugzeug noch per Bahn oder Schiff. Eine Ausnahme gilt für Personen, die in Deutschland wohnen und z.B. aus dem Urlaub zurückkehren. Sie müssen in Quarantäne. Die Bundesregierung will heute außerdem beschließen, dass die Einreise-Testpflicht auch für andere Staaten, in denen vermehrt Mutationen auftreten, gilt. Außerdem sollen Mobilfunkbetreiber dazu verpflichtet werden, allen, die nach Deutschland einreisen, die aktuellen Corona-Auflagen per SMS zu schicken.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Praxismanagerin in der Arztpraxis

Werden Sie zur Praxismanagerin und bringen Sie Ihre Arztpraxis auf Erfolgskurs – flexibel neben dem Beruf!