Coronapandemie verzögert Krebstherapie dramatisch
Allein während der ersten Coronawelle dürften von April bis Juni 2020 etwa 2.600 Krebserkrankungen unentdeckt geblieben sein, davon 1.600 Fälle von Brustkrebs. So eine Analyse der Krankenversicherung Barmer und des Universitätsklinikums Würzburg. Die Wissenschaftler verglichen die Daten zu größeren Operationen bei neun häufigen Krebserkrankungen. Insgesamt ging die Zahl der OPs im genannten Zeitraum gegenüber den Vorjahren 2017 bis 2019 um 16,7 % zurück. Bei Brustkrebs, Mast- und Dickdarmkrebs betrug das Minus sogar mehr als 20 %.
Niedrigere Fünf-Jahres-Überlebensrate
Es blieb nicht bei einem Rückgang in der ersten Welle. Zwar wurden Operationen nachgeholt. Doch auch in der Zeit von Juli bis Oktober 2020, also während der zweiten Welle, operierten die Chirurgen deutlich weniger Patienten mit Krebs als in den Jahren zuvor. Allein bei Magenkrebs gingen die Operationen um 28 % zurück. Eine dramatische Entwicklung: „Die Corona-Pandemie wird zu verzögerten Krebsdiagnosen mit schlechteren Heilungsaussichten führen. Eine aktuelle Berechnung aus England zeigt, dass die Verzögerung einer Krebsoperation um drei oder sechs Monate eine um mehr als 35 % niedrigere Fünf-Jahres-Überlebensrate haben kann“, sagt Dr. Armin Wiegering vom Universitätsklinikum Würzburg.
Die Wissenschaftler appellieren, dass Vorsorgeuntersuchungen wieder stärker wahrgenommen werden müssen. Dazu können Sie als MFA beitragen. Auch wenn es in Ihrer Praxis zurzeit wegen der Impfkampagne hoch hergeht, darf das Risiko Krebs nicht vernachlässigt werden. Sprechen Sie Patienten, die zu einem Check-up zu Ihnen in die Praxis kommen, auf die Vorsorge an. Ermuntern Sie Frauen, zur Mammographie zu gehen. Erinnern Sie Patienten ab 50 Jahren und Patientinnen ab 55 Jahren daran, die Darmspiegelung wahrzunehmen. Sie können Leben retten!
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Qualitätsmanagement
Werden Sie zur Qualitätsmanagementbeauftragten und machen Sie Ihre Praxis effizienter – flexibel neben dem Beruf!