| Magazin

Leserfrage: Füllungspolitur über die GOZ 2130 abrechnen?

Wir haben die alte Amalgamfüllung einer Kassenpatientin poliert. Ich fürchte, wir müssen das privat abrechnen, richtig?

Antwort unserer Expertin:

Sie haben recht. Leider sieht der BEMA diese Leistung nicht vor. Sie müssen Ihrer Patientin die Politur privat in Rechnung stellen. Dafür nutzen Sie die GOZ-Position 2130.

Es ist übrigens gleichgültig, um welchen Werkstoff es sich handelt. Entscheiden ist, dass es sich um eine ältere Füllung handelt. In der Folgesitzung nach einer Füllungslegung ist die Politur Leistungsinhalt.

© 2026 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden. 


Haben Sie uns über Google gefunden?

Mit PKV Institut als hinterlegter Quelle bekommen Sie unsere Artikel und Inhalte häufiger in die Schlagzeilen gespielt − gut recherchierte und geprüfte Inhalte, direkt in Ihren Ergebnissen.

>>> Stellen Sie hier PKV Institut als bevorzugte Quelle bei Google ein.

Alle Praxisabläufe im Griff!

Unser Fernlehrgang zum/zur Praxismanager/-in bietet Ihnen die perfekte Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und mehr Verantwortung zu übernehmen!