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Leserfrage: Füllungspolitur über die GOZ 2130 abrechnen?

Wir haben die alte Amalgamfüllung einer Kassenpatientin poliert. Ich fürchte, wir müssen das privat abrechnen, richtig?

Antwort unserer Expertin:

Sie haben recht. Leider sieht der BEMA diese Leistung nicht vor. Sie müssen Ihrer Patientin die Politur privat in Rechnung stellen. Dafür nutzen Sie die GOZ-Position 2130.

Es ist übrigens gleichgültig, um welchen Werkstoff es sich handelt. Entscheiden ist, dass es sich um eine ältere Füllung handelt. In der Folgesitzung nach einer Füllungslegung ist die Politur Leistungsinhalt.

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