Covid-19 als Berufskrankheit: So rechnen Sie richtig ab
Dafür sind folgende Versicherungsträger zuständig:
- Für Beschäftigte von Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft ist das die regional zuständige Unfallkasse bzw. der regional zuständige Gemeinde-Unfallversicherungsverband (www.dguv.de).
- Für Einrichtungen in privater oder kirchlicher Trägerschaft ist es die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (www.bgw-online.de).
Dazu ein Fallbeispiel:
Eine MFA mit anerkannter Covid-19-Berufskrankheit kommt wegen eines Erschöpfungssyndroms mit massivem Leistungsknick in die Praxis. Kostenträger ist die BGW. Durchgeführt werden Ganzkörperstatus, EKG, Lungenfunktion, Blutentnahme, Urinstatus und Sono Abdomen. So rechnen Sie diese Leistungen ab:
UV-GOÄ-Nr. | Leistung | Honorar Allg. HB |
6 | Umfassende Untersuchung verbunden mit nach Umfang und Zeit besonderem differenzialdiagnostischen Aufwand und/oder Beteiligung mehrerer Organe einschl. Klärung oder Überprüfung des Zusammenhangs mit der Berufstätigkeit sowie der notwendigen Beratung | 17,11 € |
651 | Ruhe-EKG mit mindestens 9 Ableitungen | 20,61 € |
605 | Lungenfunktion | 19,71 € |
605a | Darstellung der Flussvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation | 11,39 € |
250 | Blutentnahme aus der Vene | 3,25 € |
3511 | Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z. B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung | 3,45 € |
3531 | Urinsediment | 4,83 € |
410 | Ultraschalluntersuchung eines Organs; das untersuchte Organ ist in der Rechnung anzugeben | 16,28 € |
420 x 3 | Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluss an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ | 6,51 € x 3 |
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