DMP: Wer kommt infrage und wie wird dokumentiert?
Allerdings sind DMPs mit einigem zusätzlichen organisatorischen Aufwand verbunden.
Folgende DMP-Programme wurden bisher eingeführt:
- Asthma bronchiale
- COPD
- Brustkrebs
- Diabetes mellitus Typ 1
- Diabetes mellitus Typ 2
- KHK
Welche Patienten dürfen bei Vorliegen entsprechender Diagnosen in ein DMP eingeschrieben werden?
Grundsätzlich gilt: Wer eine aktuell gültige elektronische Gesundheitskarte einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen kann, kann auch in ein DMP eingeschrieben werden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Privatversicherte und bei Sonstigen Kostenträgern Versicherte ohne eGK können nicht eingeschrieben werden.
Ohne Dokumentation geht nichts
Sie sollten immer darauf achten, die Fristen genau einzuhalten und die Dokumentationen rechtzeitig an die Datenstellen zu exportieren: Werden die Fristen zur regelmäßigen Behandlung (alle drei oder sechs Monate) der Patienten nicht eingehalten oder die DMP-Bögen nicht fristgerecht oder versehentlich gar nicht an die Datenstellen exportiert, fallen die Patienten nämlich aus dem Programm heraus. Das ist nicht nur ärgerlich für den Patienten, sondern zusätzlich mit einem Honorarverlust für die Praxis verbunden.
Wann welche Dokumentationen erforderlich sind:
Eine Erstdokumentation (ED) ist immer erforderlich, wenn ein Patient
- zum ersten Mal in dem jeweiligen Bundesland in das betreffende DMP eingeschrieben wird oder
- wenn er von der gesetzlichen Krankenkasse aus dem betreffenden DMP ausgeschrieben wurde und er wieder am DMP teilnehmen möchte oder
- wenn er die Krankenkasse wechselt.
Eine Folgedokumentation ist in allen anderen Fällen notwendig, etwa bei Vertretungen, Arztwechsel, Praxisübernahme, Krankheit oder Tod des DMP-Arztes, Wechsel der Praxisform.
Weitere Informationen zu den DMPs (auch zur Abrechnung) finden Sie auf der Website Ihrer KV.
Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen Ausgabe von Abrechnung exakt, dem Beratungsbrief für die sichere und vollständige Abrechnung nach EBM und GOÄ.
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