Drogenprobleme in der ZAP – hinsehen und ansprechen!
Süchte werden oft lange Zeit nicht erkannt. Frühzeitige Hilfe ist deshalb wichtig, auch wenn sie von den Betroffenen oft als übertrieben oder unnötig empfunden wird. Lassen Sie sich nicht abwimmeln, wenn Sie einen Verdacht hegen. In einer Zahnarztpraxis müssen strenge Regeln gelten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Suchtproblem können nicht am Patienten oder in der Assistenz arbeiten.
Alkoholkranke versuchen häufig, eine verdächtige Fahne mit Bonbons (Pfefferminz) oder Parfüm zu kaschieren. Diese „Gegenmaßnahmen“ sind allerdings kein Zeichen dafür, dass das Problem erkannt wurde und es eine Bereitschaft für Veränderung gibt.
Schritt 1: Achten Sie auf diese Anzeichen einer Sucht
Nehmen Sie die folgenden Verhaltensweisen oder Veränderungen bei einem Teammitglied wahr, sollten Sie aktiv werden:
- Konsum, auch in atypischen Situationen
- Keine Kontrolle über Menge, Beginn oder Ende des Konsums
- Körperliche und psychische Entzugserscheinungen (Schwitzen, Zittern, Fahrigkeit, Reizbarkeit, Ängstlichkeit)
- Steigerung der Menge, um den benötigten Effekt zu erzielen
- Suchtbefriedigung wird immer wichtiger, andere Interessen werden zurückgestellt
- Abstinenz ist kaum oder nicht möglich
Aktiv werden heißt in diesem Fall, dass Sie sich mit Ihrem Verdacht an die Praxismanagerin oder die Praxisleitung wenden, falls diesen die veränderte Verhaltensweise der Kollegin oder des Kollegen nicht selbst schon aufgefallen ist. Und machen Sie sich bewusst, dass Sie nicht „petzen“, wenn Sie Ihre Sorge mitteilen. Der oder die Betroffene braucht dringend Hilfe und auch die Praxis muss vor Schaden geschützt werden.
Tipp: Werden Medikamente entwendet oder Alkohol in den Pausen konsumiert, müssen Sie handeln. Teammitglieder oder auch Patientinnen und Patienten können Signale erkennen und wertvolle Hinweise geben. Überlegen Sie frühzeitig, wie Sie damit umgehen, wenn ein Teammitglied unter Drogeneinfluss in der Praxis erscheint.
Schritt 2: Sprechen Sie offen und frühzeitig
Nehmen Sie das Suchtproblem ernst, indem Sie, wenn Sie von der Leitung dazu autorisiert worden sind,
- konsequent und schnell handeln,
- ein persönliches Gespräch mit dem/der Betroffenen führen und dem Teammitglied die Möglichkeit geben, selbst zu erkennen, dass das Verhalten falsch ist,
- die Problematik deutlich ansprechen,
- Regeln für zukünftiges Verhalten vereinbaren, insbesondere welches Verhalten nicht toleriert wird,
- ein gemeinsames verbindliches Ziel vereinbaren (was passiert, wenn …)
- die Konsequenzen deutlich aufzeigen,
- auf die Einhaltung des Zieles und der Konsequenzen achten,
- die Verantwortung einer zahnmedizinischen Einrichtung aufzeigen,
Tipp: Auch wenn es oft der bequemere Weg ist, lassen Sie sich nicht zu verständnisvollem Co-Verhalten hinreißen!
Achtung: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter Drogen stehen, dürfen nicht mit dem eigenen Auto oder Fahrrad nach Hause fahren. Selbst die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Heimweg zu Fuß können gefährlich sein.
Das gilt auch für Patienten
Was für die Teammitglieder gilt, gilt auch für Patientinnen und Patienten. Wer unter Drogeneinfluss steht, wird nicht behandelt und sollte auch nicht alleine aus der Praxis entlassen werden.
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