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Corona-Impfungen: Verfallsdatum und Nebenwirkungen

Der Impfstoff von Biontech kann nun bis zu einem Jahr gelagert werden. Neue Forschungsergebnisse zu Nebenwirkungen der Corona-Impfung. Für das Melden von Impffolgen ist keine zusätzliche Vergütung vorgesehen.

 

Neue Verfallsdaten für den Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer

Im ultratiefgefrorenen Zustand ist der Impfstoff von Biontech/Pfizer (Comirnaty) nun 12 Monate haltbar – nicht wie zuvor 9 Monate. Für Arztpraxen ist diese Neuerung wichtig, weil sich das aufgedruckte Verfallsdatum auf den bereits produzierten Durchstechflaschen noch auf die alten Angaben zur Haltbarkeit bezieht. Wenn Sie in Ihrer Arztpraxis also Dosen bevorraten, deren Verfallsdatum fast oder bereits abgelaufen ist, können Sie sie eventuell weiterverwenden. An der Haltbarkeitsdauer des bereits aufgetauten Impfstoffs ändert sich jedoch nichts.

Entscheidend für die Beurteilung der Haltbarkeit ist das Begleitdokument, das der Impfstofflieferung beiliegt. Diesem Dokument können Sie entnehmen, wie lange der ungeöffnete Impfstoff im Kühlschrank gelagert werden kann.

Die Anpassung des Verfallsdatums gilt für alle Formulierungen des Biontech-Impfstoffs, also auch für die Kinderimpfstoffe. Da deren Haltbarkeit erst im Februar vom Hersteller von 6 auf 9 Monate erhöht wurde, verlängert sich das aufgedruckte Verfallsdatum zum Teil nicht nur um 3, sondern direkt um 6 Monate.
 

Herzentzündungen nach Corona-Impfungen nicht häufiger als nach anderen Impfungen 

Das Risiko, eine Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündung nach einer Impfung mit einem mRNA-Impfstoff zu bekommen, ist laut einer aktuellen Meta-Analyse nicht höher als nach Impfungen gegen andere Krankheiten. Die Autoren der Studie empfehlen deshalb, das Risiko einer Herzentzündung nach Impfung gegen das nach einer Infektion abzuwägen. Vorhergehende Studien hatten bereits festgestellt, dass das Risiko für eine Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündung nach einer Corona-Infektion für einen längeren Zeitraum deutlich erhöht ist, wohingegen das Risiko für diese Impfnebenwirkung nur einige Tage nach Impfung besteht.

Die Beurteilung des Risikos hängt vom Alter und Geschlecht ab. Nach einer Impfung mit einem mRNA-Vakzin waren Männer mit einer Rate von 23 Fällen pro 1 Million Dosen häufiger betroffen als Frauen (5,1 Fälle pro 1 Million Dosen). Bei Männern unter 30 Jahren traten jedoch 59,7 Fälle pro 1 Million Impfdosen auf. Die Studien, die eine Herzentzündung nach Nicht-Covid-Impfstoffen untersucht hatten, fanden eine Rate von 56 Fällen pro 1 Million Dosen – bezogen auf alle Probanden. Die Autoren der Meta-Analyse weisen darauf hin, dass die gefundenen Unterschiede in der Rate statistisch nicht signifikant sind.

Allerdings bemängeln die Forscher, dass es allgemein zu wenig Untersuchungen über das Risiko von Herzentzündungen nach Impfungen gäbe und die Entstehung von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen im Zusammenhang mit Impfungen zu wenig erforscht sei.
 

Meldungen von Impffolgen gelten als Pflicht, nicht als honorarfähige Leistung

Das Infektionsschutzgesetz schreibt Ärztinnen und Ärzten vor, jeden Verdacht auf eine gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht, der Arzneimittelkommission der Ärzteschaft (AkdÄ) und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu melden. Das sieht auch die Berufsordnung vor. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Deswegen sieht die Bundesregierung keine gesonderte Vergütung für das Melden von Impffolgen vor. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfasste laut letztem Sicherheitsbericht vom Dezember 2021 circa 245.000 Verdachtsfälle von unerwünschten Wirkungen nach einer Corona-Impfung – bei damals 148 Millionen Impfungen in Deutschland. Das PEI weist darauf hin, dass alle Menschen in Deutschland erhebliche Impffolgen über das Online-Meldeportal des Bundes melden können.

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