

Dürfen Sie einen Patienten ablehnen?
Es gibt für Ärzte keine allgemeine Behandlungspflicht, es sei denn, es handelt sich um eine Notfallsituation. Hier muss ein Arzt immer medizinische Hilfe leisten, sonst macht er sich zum einen wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar und verstößt zum anderen gegen die Musterberufsordnung. Einen Notfall stellen dabei nicht nur lebensbedrohliche Situationen dar, sondern auch medizinische Fälle, die ein sofortiges medizinisches Eingreifen notwendig machen. Neue Patienten (Ausnahme Notfallpatienten) dürfen Sie dann ablehnen, wenn Ihre Praxis überlastet ist und der Arzt deshalb keine verantwortungsbewusste Behandlung mehr gewährleisten kann.
Wann Sie auch Stammpatienten die Behandlung verweigern dürfen
Gehört ein Patient zu Ihrem Patientenstamm und besteht schon seit längerem ein Behandlungsvertrag mit ihm, so ergibt sich eine Behandlungspflicht aus dem Vertragsarztrecht.
Allerdings gibt es eine Reihe von Situationen, die Sie dazu berechtigen, eine Behandlung abzulehnen, obwohl bereits ein Behandlungsvertrag mit dem Patienten besteht. Ausgenommen davon sind natürlich immer Notfälle.
In diesen Fällen dürfen Sie die Behandlung ablehnen:
- Der Patient legt seine elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht vor.
- Ärztliche Anordnungen werden nachdrücklich missachtet.
- Der Patient verlangt eine Behandlung, die der Arzt medizinisch nicht vertreten kann oder die unwirtschaftlich ist.
- Der Patient beleidigt oder bedroht den Arzt und/oder das Team.
- Der Patient verlangt einen Hausbesuch außerhalb des Praxisbereichs, obwohl andere Ärzte örtlich näher an der Wohnung des Patienten liegen.
- Der Patient verlangt Sterbehilfe.
Beachten Sie: Teilen Sie dem Patienten schriftlich mit der entsprechenden Begründung mit, warum Ihre Praxis bzw. der behandelnde Arzt es ablehnt, ihn weiter zu behandeln. Dieses Schriftstück hat im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung Beweiswert.
Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen Ausgabe von Praxismanagement & QM aktuell für die Arzpraxis.

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