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E-Rezept schlägt Papier

Seit 1. Januar 2024 werden verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr auf rosafarbenen Papierformularen verordnet, sondern ausschließlich per E-Rezept. Eingelöst werden kann es – so die Technik funktioniert – per Versichertenkarte oder App. Im Notfall auch mit Papierausdruck. MFAs und ZFAs sind eingeladen, ihre Erfahrungen in einer anonymen Umfrage des PKV Instituts zu teilen.

Alle Akteure im Gesundheitswesen sollen digital und sicher miteinander kommunizieren können. Das ist im § 306 des Sozialgesetzbuches 5 zur Telematikinfrastruktur gesetzlich festgelegt. Mit der Umsetzung wurde die gematik, die Nationale Agentur für Digitale Medizin, beauftragt. Dazu gehören „Einführung, Betrieb und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, der elektronischen Gesundheitskarte sowie zugehöriger Fachanwendungen und sogenannter weiterer Anwendungen für die Kommunikation zwischen Heilberuflern, Kostenträgern und Versicherten“. Konkret benannt sind die Aufgaben im § 311 SGB V Aufgaben der Gesellschaft für Telematik .

 

E-Rezept-Pflicht seit 1. Januar 2024

Deutsche Apotheken bundesweit konnten E-Rezepte bereits seit September 2022 einlösen und mit den Krankenkassen abrechnen. Verpflichtend ist das E-Rezept für Ärzte und Zahnärzte seit 1. Januar 2024. Es kann mehr, wirbt das Bundesgesundheitsministerium:

  • Es ist in der E-Rezept-App oder als Ausdruck verfügbar
  • Es steigert die Sicherheit - Wechselwirkungen werden schneller erkannt
  • Es ist fälschungssicher und unterstützt Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen bei der Zusammenarbeit
  • Es spart Zeit und Wege

 

Zudem soll es den Praxisalltag erleichtern, weil händische Unterschriften und Wege entfallen und Folgerezepte ohne erneuten Patientenbesuch ausgestellt werden können. Versicherte können das E-Rezept in jeder Apotheke ihrer Wahl, also auch am Arbeits- oder Urlaubsort oder online einlösen. Anleitungen für Praxisteams wie Folgerezepte mit dem E-Rezept - Tipps für die Praxis-Organisation oder Information für Mitarbeitende in (Zahn-)Arztpraxen sind online als PDF zu finden.

 

Wie sieht es bei Privatversicherten aus?

Aktuell können nur GKV-Versicherte verschreibungspflichtige Arzneimittel per E-Rezept erhalten. Ausnahmen gelten beispielsweise für Zytostatika. Das 1. E-Rezept für Privatversicherte wurde im September 2023 erfolgreich eingelöst. Die schrittweise Nutzung für alle privat Krankenversicherten ist vorgesehen. Sie benötigen eine digitale Identität für die Nutzung der E-Rezept-App und eine App-Funktion für den Online Check-in. Die jeweiligen privaten Krankenversicherungen teilen ihren Versicherten mit, ab wann das möglich ist.

 

Wann andere digitale Rezeptformen eingeführt werden sollen

Nach Angaben der gematik sollen ab 1. Juli 2025 Betäubungsmittel mit dem E-Rezept eingelöst werden können. Ab 1. Januar 2027 ist dies für Heilmittel geplant und ab 1. Juli 2027 für Hilfsmittel. Bezüglich der Verordnung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen wird es etwas schwammig: Die Fristen seien gesetzlich vorgegeben.

Was feststeht: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) werden ab 1. Januar 2025 von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vollständig elektronisch verordnet.

 

Transparenz mit dem TI-Dashboard

Wie die aktuellen Zahlen der einzelnen Anwendungen vom Produktivstart bis zum jeweiligen Vortag aussehen, kann auf dem TI-Dashboard verfolgt werden. Seit Juli 2021 wurden demnach mehr als 105 Millionen E-Rezepte eingelöst. 83.427 medizinische Einrichtungen und 17.530 Apotheken nutzen E-Rezepte. Mehr als 1,7 Millionen Mal wurde die E-Rezept-App heruntergeladen (Stand: 10. März 2024).

 

Wo noch Luft nach oben ist

In diversen Social-Media-Foren äußerten MFAs und ZFAs erste Erfahrungen mit dem E-Rezept. So funktionierte die Technik teilweise nicht störungsfrei. Der zeitliche Aufwand bei Signaturen (Stichwort: Stapel- oder Komfortsignatur?) wird bemängelt und die fehlende Teilhabe für Menschen mit Handicaps und der älteren Generation. Schwierig ist auch das Vorgehen für Bevollmächtigte solcher Personen. Praxisteams berichten von erheblichem zusätzlichem Kommunikationsaufwand. Beispiel: Für die Anmeldung in der App „Das E-Rezept“ der gematik brauchen Sie ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN von Ihrer Krankenkasse.

 

Welche Erfahrungen mit dem E-Rezept haben Sie gemacht?

Das PKV Institut interessiert sich dafür, wie sich das E-Rezept in den Praxen etabliert hat. Wie kommen MFAs und ZFAs damit zurecht? Zur kurzen anonymen Umfrage geht es hier.

Thema Abrechnung

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