eGK Quartal II/20: Manuelles Ersatzverfahren schon jetzt nutzen!
Einige KZV-Bereiche steigen bereits jetzt um
Es ist geplant, das manuelle Ersatzverfahren ab dem Quartal III/20 im BMV-Z zu überarbeiten. Aufgrund der aktuellen Situation akzeptieren einige KZV-Bereiche dieses Verfahren schon jetzt und rechnen mit verstärkter Nutzung. Greifen Sie deshalb mit Rücksprache Ihrer KZV schon ab dem Quartal II/20 auf das manuelle Ersatzverfahren zurück.
Wichtig: Lassen Sie sich die vorzeitige Nutzung des manuellen Ersatzverfahrens von Ihrer KZV bestätigen!
Liegt Ihre Praxis in einem KZV-Bereich, in dem das manuelle Ersatzverfahren bereits jetzt angewendet wird, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Übernehmen Sie die Daten aus dem vorangegangenen (idealerweise aus dem letzten) Quartal und vergleichen Sie sie mit den aktuellen Patientendaten.
- Ergeben sich Änderungen im Vergleich zu den Ihnen vorliegenden eGK-Daten, dann bitten Sie die Patientin/den Patienten darum, Ihnen eine Kopie der eGK in den Briefkasten zu werfen und die geänderten Daten handschriftlich zu ergänzen.
- Dokumentieren Sie die Umstände und warum das manuelle Ersatzverfahren erforderlich war/ist.
Es ist nicht absehbar, wie sich die Situation entwickelt und ob Ihre Patientinnen und Patienten in der Lage sind, Ihnen die eGK im Laufe des Quartals II/20 vorbeizubringen. Achten Sie deshalb jetzt bei der Datenerfassung auf saubere, nachvollziehbare Dokumentation. Gleichen Sie Ihre erfassten Daten mit der Patientin bzw. dem Patienten ab.
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