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eGK Quartal II/20: Manuelles Ersatzverfahren schon jetzt nutzen!

Viele Zahnarztpraxen begrenzen ihre Tätigkeit im Augenblick auf ein Minimum. Das bedeutet: Direkter Patientenkontakt wird vermieden, Zahnärztinnen und Zahnärzte beraten vermehrt telefonisch. Wie rechnen Sie dies mit Beginn des neuen Quartals ab? Keine Patientin, kein Patient soll in die Praxis kommen, nur um die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einlesen zu lassen.

Einige KZV-Bereiche steigen bereits jetzt um

Es ist geplant, das manuelle Ersatzverfahren ab dem Quartal III/20 im BMV-Z zu überarbeiten. Aufgrund der aktuellen Situation akzeptieren einige KZV-Bereiche dieses Verfahren schon jetzt und rechnen mit verstärkter Nutzung. Greifen Sie deshalb mit Rücksprache Ihrer KZV schon ab dem Quartal II/20 auf das manuelle Ersatzverfahren zurück.

Wichtig: Lassen Sie sich die vorzeitige Nutzung des manuellen Ersatzverfahrens von Ihrer KZV bestätigen!

Liegt Ihre Praxis in einem KZV-Bereich, in dem das manuelle Ersatzverfahren bereits jetzt angewendet wird, gehen Sie folgendermaßen vor: 

  1. Übernehmen Sie die Daten aus dem vorangegangenen (idealerweise aus dem letzten) Quartal und vergleichen Sie sie mit den aktuellen Patientendaten.
  2. Ergeben sich Änderungen im Vergleich zu den Ihnen vorliegenden eGK-Daten, dann bitten Sie die Patientin/den Patienten darum, Ihnen eine Kopie der eGK in den Briefkasten zu werfen und die geänderten Daten handschriftlich zu ergänzen.
  3. Dokumentieren Sie die Umstände und warum das manuelle Ersatzverfahren erforderlich war/ist.

Es ist nicht absehbar, wie sich die Situation entwickelt und ob Ihre Patientinnen und Patienten in der Lage sind, Ihnen die eGK im Laufe des Quartals II/20 vorbeizubringen. Achten Sie deshalb jetzt bei der Datenerfassung auf saubere, nachvollziehbare Dokumentation. Gleichen Sie Ihre erfassten Daten mit der Patientin bzw. dem Patienten ab.

BEMA Ä1 nur mit Approbation

Die Abrechnung der telefonischen Beratung via BEMA Ä1 ist nach wie vor eine ärztliche Leistung und gilt nicht für Beratungen oder Hinweise durch nicht approbierte Kolleginnen und Kollegen.

 

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