| Magazin

Unterstützung für Eltern und Angehörige der Gesundheitsbranche

Auf die Sonderregelungen für die ambulante Versorgung haben wir schon in unserer News vom 30.3. hingewiesen. Die KBV hat jetzt auf ihrer Seite alle Sonderregelungen zusammengefasst und detailliert erläutert. Ebenso gibt sie einen Überblick über die Sonderregelungen für veranlasste Leistungen, die rückwirkend ab dem 3. März bis zum 31. Mai 2020 gelten werden.

Klicken Sie sich durch und informieren Sie sich. Vieles von dem Beschriebenen kennen Sie schon und praktizieren Sie vermutlich auch schon.

Wo Eltern finanzielle Hilfe beantragen können

Eltern, die wegen der Corona Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können beim Staat Unterstützung beantragen. Das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant einen sogenannten Notfall-Kinderzuschlag (KiZ), der Eltern mit kleinem Einkommen und Verdienstausfällen unter die Arme greifen soll.

Der Notfall-KiZ beträgt bis zu 185 Euro pro Kind monatlich und soll ab dem 1. April 2020 geltend gemacht werden können. Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten 6 Monate die Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nur noch das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung nachweisen. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Bei der Bundesagentur für Arbeit können Sie den Kinderzuschlag online beantragen, so müssen Sie den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben.

Mit dem KiZ-Lotsen können Sie prüfen, ob Sie den Kinderzuschlag bekommen können.

Mehr dazu auf dem Familienportal des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Eine Meldung am Rande: Ärzte, Schwestern und Pfleger fahren in München jetzt kostenlos Taxi

Ärzte, Schwestern und Pfleger können in München ab sofort auf dem Weg zur Arbeit und zurück kostenlos taxifahren. Mit dem Nulltarif solle medizinisches Personal in der Corona-Krise unterstützt werden, teilte ein Sprecher des Taxiverbands München heute mit.

Anrufen müsse man dafür bei einer der beiden lokalen Taxizentralen. „Dann fährt man zur Klinik oder nach Hause von der Klinik umsonst“, sagte der Sprecher. Die Arbeit in der Gesundheitsbranche müsse allerdings nachgewiesen werden.

Erstmal läuft das Projekt auf Kosten der Taxiunternehmen. Für eine längerfristige Lösung werde noch auf Rückmeldung des Bundesverkehrsministeriums gewartet: „Wir können das natürlich nicht ewig tragen“, sagte der Sprecher. Dann solle es zudem möglich gemacht werden, sich neben Lebensmitteln auch Medikamente liefern zu lassen, hieß es weiter.

Thema Abrechnung

Machen Sie sich fit!

Bilden Sie sich wei­ter und wer­den Sie zer­tifi­zierte Ab­rechungs­mana­gerin.


Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.