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Elektronische Diabetesakte soll Mehrwert für Patienten bieten

Für Praxisinhaberinnen und -inhaber und Medizinische Fachangestellte ist die Elektronische Patientenakte so etwas wie eine Story ohne Ende: viel Diskussion, (noch) zu wenig konkreter Nutzen. Bei der neuen elektronischen Diabetesakte (eDA) soll das anders laufen.

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft entwickelt momentan mit dem Potsdamer gemeinnützigen Unternehmen Data4Life und der InterSystems GmbH Darmstadt die elektronische Diabetesakte (eDA). Diese soll – so wurde es gerade auf dem 56. Kongress der Deutschen Diabetes Gesellschaft bekannt gegeben – keine parallele Struktur darstellen, sondern die elektronische Patientenakte (ePA) ergänzen.
 

Patienteninteresse groß, bisher wenig Nutzende

Bei der ePA holpert es bekanntlich. Obwohl sie seit Januar 2021 von den Gesetzlichen Krankenkassen angeboten wird und seit Juli 2021 an die Arztpraxen angebunden sein sollten, nutzten sie im Dezember 2021 nur etwa 430.000 Menschen, die meisten davon Versicherte der Techniker Krankenkasse. Dabei ist das Patienteninteresse groß. Einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom im November 2021 zufolge, wollten „39 % die ePA auf jeden Fall nutzen, 37 % wollen dies wahrscheinlich tun.“ 20 % schlossen die Nutzung für sich aus. Allerdings war mehr als die Hälfte der Befragten über das Vorhaben der elektronischen Patientenakte noch gar nicht informiert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte auf dem 126. Deutschen Ärztetag an, dass nun alle gesetzlichen Versicherten eine ePA bekommen. Wollen sie das nicht, können sie widersprechen.
 

Mehrwehrt der eDA für 8,5 Millionen Menschen erwartet

„Die elektronische Diabetesakte ist ein Segen“, formulierte Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland, Vorsitzender der Kommission Digitalisierung der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Die noch nicht verfügbare patientengeführte eDA-DDG – so die Kurzform – soll 8,5 Millionen Menschen mit Diabetes eine standardisierte, leitliniengerechte Versorgung nach den Standards der Deutschen Diabetes Gesellschaft ermöglichen, die zwischen ambulantem, stationären, Reha-, Pflege- und weiteren Bereichen funktioniert. Ein angeschlossenes Diabetesregister soll zum Beispiel Doppelerfassungen vermeiden und bei Einverständnis der Patienten Daten für Evaluation und Forschung zur Verfügung stellen. Perspektivisch sollen an die elektronische Diabetesakte auch Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) angebunden sein. Derzeit sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 3 Apps auf dem Gebiet der Diabetologie zugelassen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht viel Konkreteres über die elektronische Diabetesakte bekannt. Unstrittig ist, dass der Einsatz digitaler Technologien die Behandlungssituation für Patienten und Personal verbessern kann. Einer aktuellen Studie der Unternehmensberatung McKinsey zufolge, birgt die Digitalisierung von Patientendaten generell einen großen Nutzen. Dies spart viel Geld (im Vergleich die 2018 errechnete Kostenersparnis) und betrifft beispielsweise:

  1. Online-Interaktionen, z.B. durch Telekonsultation oder Fernüberwachung und Management chronisch Erkrankter. Diese Lösungen reduzieren vor allem den Zeitaufwand bei Patienten und Ärzteschaft: 12,0 Mrd. Euro (2018: 8,9 Mrd. Euro)
  2. Umstellung auf papierlose Datenverarbeitung, z. B. durch die elektronische Patientenakte und das eRezept: 9,9 Mrd. Euro (2018: 9,0 Mrd. Euro)
  3. Arbeitsabläufe/Automatisierung, z. B. durch die mobile Vernetzung von Pflegepersonal oder die auf Barcodes basierte Verabreichung von Medikamenten: 6,7 Mrd. Euro (2018: 6,1 Mrd. Euro)
  4. Entscheidungsunterstützung durch Datentransparenz, z. B. durch den Einsatz von Software, um Doppeluntersuchungen von Patienten zu vermeiden: 6,4 Mrd. Euro (2018: 5,6 Mrd. Euro)
  5. Patientenselbstbehandlung, z. B. durch Gesundheits-Apps oder digitale Diagnosetools: 4,6 Mrd. Euro (2018: ebenfalls 4,6 Mrd. Euro)
  6. Patienten-Self-Service, etwa Onlineportale zur Terminvereinbarung: 2,5 Mrd. Euro (2018: ebenfalls 2,5 Mrd. Euro).
     

Würde die elektronische Patientenakte flächendeckend eingesetzt, ergebe sich allein dafür ein gesamtwirtschaftlicher Nutzen von 7 Milliarden Euro. Sparpotenzial sehen die Forscher auch bei Telekonsultation (5,7 Milliarden Euro), Fernüberwachung chronisch kranker Menschen (4,3 Milliarden Euro), elektronische Terminvereinbarung (2,5 Milliarden Euro) und Tools für das Management chronisch Erkrankter (2,4 Milliarden Euro).

Funktionierende digitale Ressourcen steigern die Produktivität bei den Leistungserbringern um 61 % und durch Nachfragereduzierung um 39 %, so die Unternehmensberater. Allein in der ambulanten (hausärztlichen) Versorgung entspräche das einer Summe von 11,1 Milliarden Euro.

Voraussetzung für diese Digitalisierungsprozesse ist aber, dass Ärztinnen und Ärzte mit ihren Teams bei der Einführung, der Anwendung und Einbindung mit genommen werden, Die Skepsis gegenüber der Digitalisierung ist bei aller grundsätzlichen Aufgeschlossenheit ihr gegenüber immer noch sehr groß, wie die Ergebnisse einer Befragung unter der Ärzteschaft, zusammengefasst im Digitalisierungsreport 2021, Anfang des Jahres gezeigt hatte.

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