Entwarnung: Kein erhöhtes Ansteckungsrisiko in Zahnarztpraxen
Zahnarztpraxen nehmen den Infektionsschutz schon immer ernster als andere Arztpraxen. Schließlich besteht durch die Nähe zwischen Patient und Behandler ein hohes Ansteckungsrisiko, nicht nur mit Corona. Angesichts der Unsicherheiten zu Beginn der Pandemie und der damaligen Erkenntnisse standen Zahnarztpraxen aber unter Generalverdacht.
Zusätzlich zum bestehenden Infektionsschutz habe Zahnarztpraxen deshalb ihre Maßnahmen intensiviert:
- Trotz gestiegener Preise und Lieferengpässe wurden gute Konzept zur Prävention umgesetzt.
- Die Organisation des Praxisablaufs wurde geändert (Lüften, Oberflächendesinfektion, Wartezimmerbelegung etc.).
- Zusätzliche Schutzausrüstung wurde angeschafft (Schutzbrillen, Visiere etc.).
- Für besonders gefährdete oder ängstliche Patienten wurden Telefonsprechstunden eingeführt.
- Die Kontakte innerhalb der Praxis wurden unter die Lupe genommen und hygienische Defizite schnell korrigiert.
Studie bestätigt: Verstärkte Schutzmaßnahmen wirken
Die vorhandenen Schutzmaßnahmen sowie die zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen des SOP für Zahnarztpraxen (System von Standardvorgehensweisen) sorgten dafür, dass Zahnarztpraxen nachweislich nicht zu den Risikobereichen gehören.
Die Ergebnisse einer aktuellen amerikanischen Studie zeigen, dass die Infektionszahlen bei Zahnärzten deutlich geringer sind als bei anderem medizinischem Personal. Folglich ist für Patienten die Gefahr, sich beim Zahnarzt zu infizieren, geringer als in anderen Arztpraxen.
Das Ergebnis der Studie lässt aufatmen und bestätigt die subjektive Wahrnehmung. Für viele Praxisteams war es nicht zu verstehen, weshalb ihre Praxis mit allen vorhandenen und neu hinzugekommenen Hygienemaßnahmen als Risiko eingestuft wurde.
Die erneut ansteigenden Zahlen stehen nicht im Zusammenhang mit der zahnärztlichen Versorgung. In der Zahnarztpraxis wird mit Umsicht und dem nötigen Respekt gehandelt und behandelt.
Corona-Testverordnung: Nutzen Sie die kostenlosen Antigentest
Jetzt geht es darum, die Sicherheit weiter zu erhöhen und Ihre Praxen offen zu halten. Die BZÄK hat aus diesem Grund eine Corona-Testverordnung zu Antigentests im Gesundheitswesen veröffentlicht. Die kostenlosen Tests stehen allen zahnärztlichen Praxisteams zur Verfügung:
Informieren Sie sich bei Ihrer regionalen ZÄK über die Umsetzung der Testverordnung in Ihrer Region.
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