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Für die Telemedizin gibt es jetzt neue Analogziffern in der Privatabrechnung

Die Abrechnungsempfehlungen der BÄK zur Telemedizin gelten zeitlich unbefristet bzw. bis zum Inkrafttreten der neuen GOÄ. Die neuen Leistungsziffern können bei der Privatabrechnung angewendet werden. Lediglich bei den „besonderen“ Kostenträgern, speziell der Postbeamtenkrankenkasse B (Post B) oder der Krankenversicherung der Bahn (KVB), sollte man vor einer Berechnung die Akzeptanz dieser (analogen) Abrechnungsleistungen bestätigen lassen. Das sind die neuen Telemedizinziffern in der GOÄ …

 

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